Prozess: Urteil gegen Rechtsextremist Liebich Anfang August erwartet – #LockHimUp

Im derzeit laufenden Berufungsverfahren gegen den Rechtsextremisten Sven Liebich vor dem Landgericht Halle soll voraussichtlich Anfang August ein Urteil fallen. Nachdem mehrere zusätzliche Termine angesetzt worden waren, sei der Urteilsspruch derzeit für den 2. August vorgesehen, erklärte eine Sprecherin des Landgerichts der Saalestadt auf Anfrage. Die Staatsanwaltschaft wirft Liebich unter anderem Volksverhetzung und üble Nachrede vor. Liebich droht erstmals eine Gefängnisstrafe ohne Bewährung. Der Angeklagte hatte die Berufungsverhandlung selbst verzögert, indem er angekündigte, für sein «letztes Wort» voraussichtlich 13 Stunden zu benötigen. Üblicherweise verkündet das Gericht nach der letzten Äußerung des Angeklagten das Urteil.  Das Amtsgericht Halle hatte Liebich bereits im Juli 2023 zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt. Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten damals Berufung eingelegt.

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