Wegen möglicher „Verunglimpfung des deutschen Staates“: Immunität von AfD-Vorsitzendem Höcke erneut aufgehoben

Der Thüringer AfD-Vorsitzende soll in einer Rede strafbare Äußerungen getätigt haben. Nach einem Antrag der Staatsanwaltschaft hat der Thüringer Landtag jetzt die Immunität Höckes aufgehoben. Der Justizausschuss des Thüringer Landtages hat erneut den Weg für strafrechtliche Ermittlungen gegen den Vorsitzenden der Thüringer AfD-Landtagsfraktion, Björn Höcke, frei gemacht. Der Ausschuss hob nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur die Immunität Höckes in einer Sitzung am Mittwoch auf. (…) Die Entscheidung geht auf einen entsprechenden Antrag der Staatsanwaltschaft Gera zurück. Diese wolle gegen Höcke wegen des Verdachts ermitteln, der 52-Jährige habe in einer Rede am 3. Oktober 2022 in Gera den deutschen Staat verunglimpft, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Gera. Aus Sicht der Ermittler begründe sich dieser Anfangsverdacht aus mehreren, längeren Passagen der Rede. Nähere Details nannte er nicht. Der Paragraf 90a des Strafgesetzbuches stellt die Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole unter Strafe. Die Vorschrift droht jedem bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe an, der bei einer Versammlung die Bundesrepublik Deutschland, ein Bundesland oder die verfassungsmäßige Ordnung beschimpft oder böswillig verächtlich macht.

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siehe auch: Björn Höcke wird Verunglimpfung des Staates vorgeworfen.Der Vorsitzende der AfD Thüringen, Björn Höcke, kommt juristisch nicht zur Ruhe. Um diese Rede, die er in Gera gehalten hat, geht es. Neuer Ärger mit der Justiz für AfD-Chef Björn Höcke: Die Staatsanwaltschaft Gera will gegen den Landesvorsitzenden und Spitzenkandidaten zur Landtagswahl ermitteln. Sie hat beim Justizausschuss offenbar erfolgreich die Aufhebung der Immunität beantragt. (…) Die Kundgebung in Gera war auch deshalb eine besondere, weil die AfD hier erstmals sehr öffentlich den Schulterschluss zu den rechtsextremen „Freien Sachsen“ und „Freies Thüringen“ deutlich gemacht hatte.

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