Reichsbürger-Prozess in Frankfurt: Antisemitische Funde im Büro von Prinz Reuß – #terror

Im Frankfurter Reichsbürger-Prozess berichtet ein Polizist von der Durchsuchung. Die Anwälte des Adligen widersprechen der Einordnung. Frankfurt – Es war kurz nach 6 Uhr morgens an jenem 7. Dezember 2022, als das Spezialeinsatzkommando der Polizei die Tür der Wohnung von Heinrich XIII. Prinz Reuß im fünften Stock eines Hauses im Frankfurter Westend aufbrach und den 72-Jährigen festnahm. Zur gleichen Stunde rückten Einsatzkräfte im Nordend an, wo Reuß ein Büro unterhielt. Dort kamen sie eine gute Stunde später hinein, ohne die Tür gewaltsam zu öffnen – denn in der Westend-Wohnung hatten sich Büroschlüssel gefunden. In dem Büro fanden die Polizeibediensteten unter anderem Gegenstände mit nationalsozialistischen Emblemen, Schriften mit antisemitischem und verschwörungsideologischem Inhalt sowie eine überschaubare Menge an „Notfallnahrung, zehn Jahre haltbar“. Diese Funde fotografierten der Leiter der Durchsuchung, ein 35-jähriger Beamter des Bundeskriminalamts (BKA), und seine Kolleg:innen. Am Mittwoch wurde der Beamte als Zeuge vor dem Oberlandesgericht Frankfurt befragt, wo gegen Reuß und acht weitere Angeklagte verhandelt wird. Dabei wurden die Fotos gezeigt. Darauf war etwa ein Hörbuch des Schweizer Holocaust-Leugners Gerard Menuhin zu sehen oder ein Schriftstück mit dem Slogan „Polizei – die Polizei ist ein privates Dienstleistungsunternehmen“. In der „Reichsbürger“-Ideologie wird die Existenz der Bundesrepublik angezweifelt und damit die Berechtigung ihrer Institutionen, etwa der Polizei. (…) Die Reuß-Anwälte und die Verteidiger anderer Angeklagter ließen in der Verhandlung am Mittwoch durchblicken, dass sie die Funde in seinem Büro weder für Belege einer verfassungsfeindlichen Gesinnung noch gar für die Planung eines Umsturzes erachten. So sei das, was der BKA-Polizist als „NS-Devotionalien“ bezeichnet hatte“, sowie das „Liederbuch des deutschen Soldaten“ in einer Kiste mit der Aufschrift „Heinrich I. Prinz Reuß“ verwahrt worden – des Vaters des angeklagten Prinzen.

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