Jetzt hat das Selbstbestimmungsgesetz auch die Länderkammer passiert. Nur noch die Unterschrift des Bundespräsidenten fehlt. Das Selbst­bestimmungs­gesetz hat am Freitag, dem Internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transfeindlichkeit (IDAHOBIT), nach dem Bundestag auch den Bundesrat passiert. Für die von einem Ausschuss geforderte Anrufung des Vermittlungsausschusses gab es keine Mehrheit. Damit fehlt nur noch die Unterschrift von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier. Das Gesetz könnte dann wie angekündigt am 1. November in Kraft treten. (…) Eine lange Diskussion über das Gesetz hatte es im Plenum des Bundesrats anders als im Bundestag nicht gegeben. Lediglich die drei Grünen-Minister*innen Katharina Fegebank aus Hamburg, Benjamin Limbach aus Nordrhein-Westfalen und Doreen Denstädt aus Thüringen verteidigten noch einmal das Gesetz. Dieses beende endlich die Fremdbestimmung für trans Menschen. “Vielleicht ist das Gesetz nicht in allen Detailfragen perfekt”, erklärte Limbach zwar. “Aber die zuletzt noch verbliebenen Kritikpunkte rechtfertigen es nicht, den Vermittlungsausschuss anzurufen und das baldige Inkrafttreten des Gesetzes zu gefährden.” Immerhin hätten die Betroffenen lange genug gewartet. Deutschland gehe außerdem mit dem SBGG einen “großen Schritt in Richtung einer offenen, toleranten und vielfältigen Gesellschaft”.

via queer: Selbstbestimmungsgesetz nimmt Hürde Bundesrat winkt SBGG durch

siehe auch: Bundesrat billigt erleichterte Änderung des Geschlechtseintrags Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat dem Selbstbestimmungsgesetz zugestimmt. Künftig genügt eine Erklärung vor dem Standesamt, um den Geschlechtseintrag zu ändern. Volljährige transidente, intergeschlechtliche und nicht binäre Menschen können künftig mit einer einfachen Erklärung beim Standesamt ihren Geschlechtseintrag ändern lassen. Grundlage dafür ist das neue Selbstbestimmungsgesetz, das der Bundesrat abschließend gebilligt hat. Bei Kindern unter 14 Jahren sollen die Eltern die nötige Erklärung beim Standesamt einreichen können. Jugendliche ab 14 Jahren können dies selbst tun, allerdings nur mit Einverständnis der Eltern. In beiden Fälle ist aber eine Erklärung über eine vorherige Beratung notwendig. (…) Die für eine Änderung verlangte “Erklärung mit Eigenversicherung” erfordert keine Gutachten und wird nicht gerichtlich überprüft. Sie ist unabhängig davon, inwieweit sich der oder die Betroffene zu geschlechtsangleichenden medizinischen Eingriffen entscheidet. Betroffene müssen lediglich erklären, dass die beantragte Änderung ihrer Geschlechtsidentität am besten entspricht. Das Selbstbestimmungsgesetz ersetzt das umstrittene Transsexuellengesetz.

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