WikiLeaks-Gründer Assange hat einen Teilerfolg vor Gericht erzielt: Er darf vorerst nicht an die USA ausgeliefert werden. Damit ist der Fall erst einmal aufgeschoben – und geht am 20. Mai in die nächste Verhandlung.WikiLeaks-Gründer Julian Assange hat in seinem Antrag auf Berufung gegen die drohende Auslieferung an die USA noch einmal Aufschub erhalten. Er dürfe nicht unmittelbar ausgeliefert werden, entschied der Londoner High Court. Demnach könnte dem Antrag auf Berufung des Australiers noch immer stattgegeben werden. Wie die Richter ausführten, wurde der Berufungsantrag in sechs von neun Punkten abgelehnt. Bei drei weiteren Punkten hänge es davon ab, ob die US-Regierung und der britische Innenminister entsprechende Garantien abgeben könnten.Die Richter setzten den USA eine Frist von drei Wochen, um “auf zufriedenstellende Weise” zu garantieren, dass Assange bei einem Verfahren in den USA unter dem Schutz der Gesetze zur Meinungsfreiheit stehe und dass ihm nicht die Todesstrafe drohe. Die USA verlangen seit Jahren die Auslieferung des in Großbritannien inhaftierten Australiers.Eine abschließende Entscheidung soll auf Grundlage einer weiteren Anhörung am 20. Mai gefällt werden. Für Assange bedeutet die Entscheidung einen Teilerfolg. Er ist wegen Spionage in 17 Fällen und dem Vorwurf des Computermissbrauchs angeklagt, weil er vor fast 15 Jahren auf seiner Enthüllungsplattform eine Reihe von geheimen US-Dokumenten veröffentlicht hat.Während einer zweitägigen Anhörung im Februar sagte Assanges Anwalt, die US-Behörden wollten seinen Mandanten dafür bestrafen, dass die Plattform “Kriminalität seitens der US-Regierung in beispiellosem Ausmaß” aufgedeckt habe, darunter Folter und Tötungen.

via tagesschau: WikiLeaks-Gründer Gericht stoppt Auslieferung Assanges vorläufig

siehe auch: WikiLeaks-Gründer Julian Assange darf Berufung gegen Urteil einlegen 175 Jahre Haft würden WikiLeaks-Gründer Julian Assange in den USA drohen. Nun entschied ein Londoner Gericht: Der Whistleblower darf vorerst nicht ausgeliefert werden und kann gegen die Auslieferung in Berufung gehen. WikiLeaks-Gründer Julian Assange hat in seinem Antrag auf Berufung gegen die drohende Auslieferung an die USA noch einmal Aufschub erhalten. Er dürfe nicht unmittelbar ausgeliefert werden, entschied der Londoner High Court am Dienstag. Demnach könnte dem Antrag auf Berufung des Australiers noch immer stattgegeben werden. Wie die Richter ausführten, wurde der Berufungsantrag in sechs von neun Punkten abgelehnt. Bei drei weiteren Punkten hänge es davon ab, ob die US-Regierung und der britische Innenminister entsprechende Garantien abgeben könnten. Dafür setzten die Richter eine Frist von drei Wochen.

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Von <a rel=”nofollow” class=”external text” href=”https://www.flickr.com/people/186368025@N06″>Paola Breizh</a> – <a rel=”nofollow” class=”external text” href=”https://www.flickr.com/photos/186368025@N06/53543264679/”>Rassemblement pour Julian Assange. Paris 20 février 2024</a>, CC BY 2.0, Link

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