Am 27.02.2024, gegen 09:45 Uhr, erhielt das Polizeirevier Ribnitz-Damgarten den Hinweis von der Schulleitung, einen möglichen strafrechtlich relevanten Sachverhalt zu prüfen. Demnach lägen Informationen vor, wonach eine Schülerin mutmaßlich staatsschutzrelevante Inhalte in sozialen Netzwerken verbreitet haben könnte. Die Beamten begaben sich zur Schule, nahmen Einsicht in die vorliegenden Informationen in Form einer E-Mail einer Hinweisgeberin und kamen zu dem Ergebnis, dass kein Anfangsverdacht einer Straftat besteht. Neben der Verfolgung von möglichen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten hat die Polizei auch die Aufgabe mögliche Gefahren abzuwehren und Straftaten zu verhindern. Da der Grat zwischen erlaubtem und strafbarem Handeln mitunter schmal ist, entschlossen sich die Beamten zusammen mit der Schulleitung, mit der 16-Jährigen ein Aufklärungsgespräch mit präventivem Charakter zu führen. Hierfür bat der Schulleiter die Schülerin aus dem Unterrichtsraum, während sich die Beamten in der Nähe auf dem Flur befanden und somit nicht von Mitschülern der Klasse wahrgenommen wurden. Das Gespräch fand bei der Schulleitung statt. Dabei zeigte sich die Schülerin verständnisvoll gegenüber den polizeilichen Maßnahmen und dem präventiven Ansatz dahinter, da es darum ging sie vor möglichen Anfeindungen zu schützen, die sich aus ihren Aktivitäten in sozialen Netzwerken ergeben könnten. Auch gegenüber der Mutter wurde das sensible Thema telefonisch besprochen und der Einsatzanlass umfassend dargelegt. Auch sie zeigte gegenüber der Polizei Verständnis für den Einsatz.

via Polizei MV: Pressemitteilung der Polizeiinspektion Stralsund anlässlich der Berichterstattung über einen Polizeieinsatz am 27.02.2024 an einem Ribnitzer Gymnasium

siehe auch: Von Schlümpfen, einem vorschnellen Schulleiter und rechtsextremen Bedrohungen. Ein Schulleiter verständigt wegen AfD-freundlicher Tiktok-Videos einer Schülerin die Polizei. Drei uniformierte Beamte sprechen mit der Schülerin – obwohl die Videos nicht strafbar sind. Zwei Wochen später sorgt der Fall bundesweit für Aufregung – und der Schulleiter wird von Rechtsextremen bedroht. (,..) Die Polizei rückt mit zwei Beamten und einer Beamtin in Uniform aus. In der Schule angekommen, begutachten die Polizisten die Online-Veröffentlichungen und kommen zur Einschätzung: Es besteht kein Anfangsverdacht einer Straftat. Trotzdem findet kurz später ein Gespräch der Polizisten und des Schulleiters mit der Schülerin statt – eine sogenannte „Gefährderansprache“. (…) „Da der Grat zwischen erlaubtem und strafbarem Handeln mitunter schmal ist, entschlossen sich die Beamten zusammen mit der Schulleitung, mit der 16-Jährigen ein Aufklärungsgespräch mit präventivem Charakter zu führen“, heißt es in einer Pressemitteilung. „Hierfür bat der Schulleiter die Schülerin aus dem Unterrichtsraum, während sich die Beamten in der Nähe auf dem Flur befanden und somit nicht von Mitschülern der Klasse wahrgenommen wurden“, schreibt die Polizei weiter. „Das Gespräch fand bei der Schulleitung statt. Dabei zeigte sich die Schülerin verständnisvoll gegenüber den polizeilichen Maßnahmen und dem präventiven Ansatz dahinter, da es darum ging, sie vor möglichen Anfeindungen zu schützen, die sich aus ihren Aktivitäten in sozialen Netzwerken ergeben könnten.“ Auch die Mutter sei telefonisch informiert worden und habe Verständnis für den Einsatz gezeigt.