Manche wünschen sich ein Verbot der AfD. Nun taucht ein Problem auf, das vom früheren NPD-Verbotsverfahren her vertraut erscheint: die mögliche Unterwanderung der Partei durch V-Leute. (Foto: Leon Kuegeler/AFP) Für dieses Geheimnis interessiert sich nun auch die Justiz – die demnächst entscheiden muss, ob der Verfassungsschutz die Partei weiter ausforschen darf. (…) Nun haben die Richterinnen und Richter erstmals offengelegt, auf welche Frage es für sie – auch – ankommen wird. Und sie beziehen sich dabei auf ein Thema, das in der Vergangenheit oft schon brisant geworden ist. Wie stark ist die AfD von sogenannten V-Leuten durchsetzt? Gemeint sind Parteimitglieder, die insgeheim mit dem Verfassungsschutz zusammenarbeiten. Welche Rolle spielen diese Spitzel, die unter der Hand vom Staat bezahlt werden, für die Radikalisierung der Partei? Die Frage werde “Gegenstand der mündlichen Verhandlung sein”, so hat es der Vorsitzende Richter in diesem Fall mit dem Aktenzeichen 5 A 1218/22 nach Recherchen der Süddeutschen Zeitung angekündigt. Sprich: Darüber werde man zu reden haben, wenn man sich am 12. und 13. März zum Prozesstermin treffe. So steht es in einem Schreiben, das der Richter am vergangenen Mittwoch an die Prozessparteien verschickt hat.(…) Sowohl die Landesämter für Verfassungsschutz als auch das Bundesamt halten Informationen über ihre V-Leute streng unter Verschluss. Und sie werden ihre Pflicht zum Schutz dieser Menschen sicher nicht vergessen, nur weil die AfD gerne wüsste, wer genau die verhassten Verräter in ihren Reihen sind. Heikel kann es für den Verfassungsschutz dennoch werden. Auch deshalb, weil zusätzlich zu den V-Leuten noch mehrere Hundert hauptamtlicher Verfassungsschutzmitarbeiter im Einsatz sind, die in sozialen Netzwerken mit gefälschten Accounts als Rechtsextreme posieren. Auch dies ist kein Geheimnis. Der Verfassungsschutz spricht von “virtuellen Agenten”. Sie dürfen in gewissem Rahmen auch Straftaten begehen, zum Beispiel Volksverhetzung. Unklar ist aber, in welchen Chatgruppen sie mit ihren rechtsextremen Fake-Accounts mitmischen. Soziale Medien und Chatgruppen – das sind aber exakt die Quellen, auf die sich der Verfassungsschutz in seinem 1000 Seiten starken Gutachten über die Radikalität der AfD “fast ausnahmslos” stützt, schrieben die AfD-Anwälte in ihrer Berufungsbegründung an das Oberverwaltungsgericht Münster schon Ende 2022.
Aus dem Gerichtssaal – Urteil in Dresden: Reichsbürger zum zweiten Mal in Sicherungshaft
Ein Ingenieur hatte seine Messer mit zu einer Corona-Demo in Dresden genommen – und sich dort mit Polizisten angelegt. Nach mehr als vier Jahren wird der Maskenmuffel in zweiter Instanz strenger verurteilt als beim ersten Read more…