Wegen antisemitischer Inhalte auf ihrem Telegram-Kanal soll eine Ex-AfD-Landtagsabgeordnete Tausende Euro Strafe zahlen. Nach der Aufhebung ihrer Immunität liegt jetzt ein Strafbefehl vor. Das Amtsgericht Stralsund hat wegen antisemitischer Posts auf ihrem Telegram-Kanal einen Strafbefehl gegen die ehemalige AfD-Landtagsabgeordnete Eva Maria Schneider-Gärtner erlassen. Das Gericht sei damit dem Antrag der Stralsunder Staatsanwaltschaft gefolgt, teilte ein Gerichtssprecher am Donnerstag mit. Es gehe um den Vorwurf der Volksverhetzung in drei Fällen im April vergangenen Jahres. Schneider-Gärtner werde zu Last gelegt, auf ihrem öffentlichen Telegram-Kanal menschenverachtende und rassistische Inhalte geteilt zu haben. Nach Einschätzung der Gerichte sind die aufgeführten Passagen deutlich antisemitisch. So werde Juden etwa der Tod gewünscht, hieß es zur Begründung. Schneider-Gärtner trat 2023 aus der AfD-Fraktion aus Schneider-Gärtner schrieb am Donnerstag auf Anfrage, “derartige Aussagen und Ansichten sowie jede Form des Antisemitismus verurteile ich auf das Äußerste”. Weitergeleitete Telegram-Posts hätten Kommentare ihr unbekannter Nutzer enthalten, die ihr nicht aufgefallen seien. Ihr sei auch nicht bewusst gewesen, dass der Kanal öffentlich geschaltet gewesen sei. Schneider-Gärtner war aus der AfD-Fraktion ausgetreten, um Schaden von dieser abzuwenden, wie der Vorsitzende Nikolaus Kramer vergangenes Jahr gesagt hatte. Nach eigener Aussage verließ Schneider-Gärtner im Mai 2023 zudem die AfD.

via ndr: Stralsund: Strafbefehl gegen ehemalige AfD-Abgeordnete