„Du wirst berühmt!“: Zeuge feierte Angeklagten für Attacke – #terror #afd

Prozess um Autoangriff auf Antifa-Aktivisten in Henstedt-Ulzburg: Schutzbehauptung des Fahrers hat nun keinen Bestand mehr. Mit der Vernehmung des letzten von etwa 20 Zeugen ist das Urteil im Prozess um versuchten Totschlag durch eine Auto-Attacke auf Teilnehmende einer Anti-AfD-Kundgebung in Henstedt-Ulzburg in greifbare Nähe gerückt. Die Aussage eines mutmaßlichen Gesinnungsgenossen des 22-jährigen Angeklagten aus Föhrden-Barl ergab am Montag keine Hinweise auf Gewalttätigkeiten linker Demonstranten als Auslöser der Tat. (…) Den letzten Zeugen, der sich gestern vor Gericht von seiner damaligen Neonazi-Gesinnung distanzierte, hatte der Staatsanwalt noch während des laufenden Prozesses ausfindig gemacht. Der zur Tatzeit in Eckernförde wohnende Handwerker (22) telefonierte und chattete unmittelbar nach der Autoattacke per WhatsApp mit einem Begleiter des Angeklagten, der sich am Tatort aufhielt. (…) Laut Handy-Auswertung hatte der Zeuge am Tattag um 19.51 Uhr knapp eine Minute lange mit „Medic“ telefoniert. Und sogleich die Frage „Leben die Dinger noch?“ nachgeschoben. Mit „Dinger“ habe er wohl die Opfer der Autoattacke gemeint, räumte der Zeuge gestern ein. (…) Das Gericht spielt dem Zeugen eine Sprachnachricht vor, in der „Medic“ mitteilt, er habe „Nazisticker verklebt“. Rechtsanwalt Björn Elberling, der einen der vier Nebenkläger vertritt, zitiert eine Reaktion des Zeugen: „Du wirst berühmt!“ habe er „Medic“ mitgeteilt und „diesen anderen Promo“ als Legende gefeiert. Entscheidend für das Gericht ist die Frage, ob es vor der Autoattacke eine körperliche Auseinandersetzung zwischen AfD-Anhängern und -Gegnern gab. „Wurde jemand angegriffen, geschlagen, bedroht?“ will die Vorsitzende wissen. An so etwas kann sich der Zeuge nicht erinnern. „Kein Hinweis auf irgendeinen Angriff, der die Tat hätte rechtfertigen können“ Oder ging es in den Chats und Telefonaten darum, dass jemand gerettet wurde, dass jemandem geholfen wurde? Der Zeuge schüttelt den Kopf. „Da wüsste ich jetzt nicht, was damit gemeint ist.“ Fazit für Rechtsanwalt Elberling: „Die Vernehmung ergab keinen Hinweis auf irgendeinen Angriff, der die Tat hätte rechtfertigen können.“

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