Die Gewerkschaften wollen mit der AfD nichts zu tun haben, schrecken aber vor generellen Unvereinbarkeitsbeschlüssen zurück. Das Rechtsrisiko, vor Gericht zu unterliegen, ist groß. Mit ihren unsozialen, rassistischen, ausländer- und frauenfeindlichen Positionen kann die AfD keine Alternative für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sein, heißt es bei den Gewerkschaften. Für den Thüringer Gewerkschafter Dennis Möller ist der Fall klar: Eine Mitgliedschaft bei Verdi verträgt sich nicht mit einer gleichzeitigen Mitgliedschaft bei der AfD. Die Kolleginnen und Kollegen müssten sich im Zweifelsfall entscheiden, sagte Möller jüngst auf dem Bundeskongress seiner Gewerkschaft in Berlin: „Entweder bei Verdi mitmachen, und damit selbstbestimmt und selbstwirksam sein. Oder bei den Faschisten mitmachen, die unsere Gewerkschaft verhöhnen, ja sogar feindliche Organisationen gegen uns gründen und den Nährboden für Übergriffe auf Gewerkschaftlerinnen und Gewerkschafter legen.“ Die Bezirkskonferenz in Thüringen, wo die rechtspopulistische Partei vom Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft wird, hatte deshalb den Antrag gestellt, Menschen, die sich offiziell als AfD-Mitglieder bekennen, aus der Gewerkschaft auszuschließen. Doch der Antrag fand keine Mehrheit. Verdi vertraut stattdessen weiter auf ihre Satzung. Diese sieht vor, dass sich Mitglieder, die sich „in Wort, Schrift oder Tat rechtsextrem, rassistisch, menschenverachtend oder gewerkschaftsfeindlich äußern, für entsprechende Organisationen werben oder darin Mandate bekleiden“, auf Antrag ausgeschlossen werden können. Die Gewerkschaften und die AfD – es ist ein schwieriges Thema. 90 Jahre nach der Zerschlagung der Gewerkschaften durch die Nationalsozialisten machen Rechtspopulisten wieder offen Stimmung gegen Arbeitnehmervertretungen und die sie traditionell stützenden Parteien. (…) Wie Verdi verweisen auch die meisten anderen DGB-Gewerkschaften auf ihre Satzungen, die die Möglichkeit bieten, Mitglieder wegen gewerkschaftsschädigenden Verhaltens auszuschließen. Weiter geht die Gewerkschaft der Polizei (GdP), deren Bundesvorstand im März 2021 einen Unvereinbarkeitsbeschluss getroffen hatte. Mitglieder, die mit der AfD sympathisieren, sie unterstützen oder Parteimitglied sind, sind seither aufgefordert, die GdP zu verlassen. Erfährt die Gewerkschaft von einer AfD-Mitgliedschaft, setzt sie eine Frist für den freiwilligen Austritt. Weigert sich das Mitglied, leitet sie ein gewerkschaftsinternes Ausschlussverfahren ein.

via handelsblatt: Arbeitnehmervertretung So halten es die Gewerkschaften mit der AfD

ver.di-Bundeskongress 2023