Mitglieder der linken Antifa wollen hessischen AfD-Politikern vor der Landtagswahl “das Leben zur Hölle machen”. Im Internet veröffentlichten sie Privatadressen von Kandidaten. Zwei Monate vor der Landtagswahl fordert die Antifa Frankfurt auf ihrer Homepage zu Straftaten gegen hessische AfD-Politiker auf. Beim Aufruf an Antifas in ganz Hessen, der rechten Partei “militant zu begegnen” und “ihnen das Leben zur Hölle zu machen”, belässt es die Antifa nicht. Sie veröffentlicht per Link auf eine andere Internetseite die Privatadressen der AfD-Kandidaten für die Landtagswahl am 8. Oktober. Außerdem werden Versammlungsorte oder auch Restaurants benannt, die von ihnen besucht werden. Beim Klick auf die Profile der Kandidaten erscheinen zudem bewertende Kurzbiografien. Eine interaktive Landkarte funktionierte nach Angaben der Ersteller “noch nicht richtig”. Zur Begründung der Aktion heißt es auf der Seite, die rechtsextreme Ausrichtung der AfD werde “in ihrer Programmatik, den Äußerungen von FunktionärInnen und den Verstrickungen zu faschistischen Gruppen und Verlagen tagtäglich sichtbar”. Auch die Wahl von AfD-Politikern zum Landrat oder zum Bürgermeister in Thüringen zeige, “wohin die Reise gehen kann”.
via tagesschau: Vor Landtagswahl in Hessen Antifa veröffentlicht Privatadressen von AfD-Kandidaten
siehe auch: Privatadressen und Autokennzeichen Antifa veröffentlicht private Daten hessischer AfD-Kandidaten Worte der AfD sorgen laut der Antifa für Gewalttaten gegen Minderheiten. Nun will die linke Gruppe den extrem Rechten auch »auf militante Weise« begegnen – und stellt hessische AfD-Kandidaten im Netz an den Pranger. In gut zwei Monaten wählt Hessen einen neuen Landtag. Nun Dhat die Antifa Frankfurt am Main auf ihrer Homepage einen Link veröffentlicht, der zu einer interaktiven Karte führt, auf der Kandidatinnen und Kandidaten der AfD Hessen aufgeführt sind – mit Privatadressen und zum Teil auch Autokennzeichen. Beim Klick auf die Profile der Kandidaten erscheinen zudem bewertende Kurzbiografien. Die AfD zeigte sich über die Aktion entsetzt. Auf der Homepage der Antifa wurde dazu aufgerufen, der Partei »auf militante Weise« zu begegnen und ihr »das Leben zur Hölle zu machen«. Außerdem werden ein Veranstaltungsort und ein Restaurant genannt, in dem sich AfD-Politiker häufiger treffen sollen; Veröffentlichung von AfD-Adressen in Hessen Antifa-Aktion hat juristisches Nachspiel. Die Antifa veröffentlichte die Wohnanschriften von hessischen AfD-Politikern. Das könnte straf- und datenschutzrechtliche Konsequenzen haben, wie Rechtsexperten gegenüber LTO äußern. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt leitet Ermittlungen ein. “Lasst uns der AfD jedoch vor allem auf militanter Weise begegnen, ihnen das Leben zur Hölle machen und zeigen, was wir von ihrer menschenverachtenden Politik halten”, schrieb die Antifa Frankfurt zu ihrer aktuellen Aktion. Die Antifa hatte zu Beginn der Woche auf einer Webseite die Wohnanschriften hessischer AfD-Politiker veröffentlicht. Die Gruppierung erstellte wertende Profilbeschreibungen für die AfD-Kandidaten bei der hessischen Landtagswahl am 08. Oktober. Diese enthalten nähere Informationen, teilweise sogar KfZ-Kennzeichen. Auf einer interaktiven Karte sind auch Versammlungsräume der Partei gekennzeichnet. (…) Die Staatsanwaltschaft Frankfurt gibt an, sie habe ein offizielles Ermittlungsverfahren von Amts wegen eingeleitet, sagte eine Sprecherin am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur. Im Raum stehe der Verdacht “einer öffentlichen Aufforderung zu Straftaten, eines gefährdenden Verbreitens personenbezogener Daten und der Volksverhetzung”. Die Staatsanwaltschaft sei durch die mediale Berichterstattung auf die Veröffentlichungen persönlicher Daten im Internet aufmerksam geworden: “Da müssen wir nicht auf Strafanzeigen warten.” Die AfD hatte bereits Anzeigen angekündigt. Der auf Strafrecht spezialisierte Rechtsanwalt Dr. Yves Georg hält gegenüber LTO den Straftatbestand des gefährdenden Verbreitens personenbezogener Daten gemäß §126a Abs.1 Strafgesetzbuch (StGB) für erfüllt. Dieser sei selbst dann einschlägig, wenn die Wohnanschrift allgemein zugänglich ist, beispielsweise weil sie im Telefonbuch steht.