Gut eine Woche nach dem Urteil gegen den Rechtsextremisten, Sven Liebich, ist klar: Der Prozess geht wohl in die nächste Runde. Denn die Staatsanwaltschaft hat Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Halle eingelegt. Dieses hatte geurteilt, dass Liebich für ein Jahr und sechs Monate ohne Bewährung ins Gefängnis muss. Wegen der Berufung muss der Verurteilte vorerst nicht in Haft – der Fall muss voraussichtlich neu verhandelt werden. Sven Liebich ist zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt worden. Dagegen hat die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Das Gericht sprach ihn unter anderem wegen Volksverhetzung und übler Nachrede schuldig. Im Internet hatten Opfer von Liebichs verbalen Attacken vergangene Woche positiv auf die Verurteilung reagiert. Der Prozess um den Rechtsextremisten, Sven Liebich, geht voraussichtlich in die nächste Runde. Wie Thomas Puls, Sprecher des Amtsgerichts Halle, MDR SACHSEN-ANHALT am Freitag bestätigte, hat die Staatsanwaltschaft Berufung gegen das Urteil eingelegt. Liebich war vor einer Woche unter anderem wegen Volksverhetzung und übler Nachrede zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt worden, ohne Bewährung. Die Staatsanwaltschaft hatte zwei Jahre Haft gefordert. Ob die Verteidigung ebenfalls Berufung eingelegt hat, konnte der Gerichtssprecher noch nicht sagen. (…) Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren gefordert. Die Verteidigung Liebichs beantragte einen Freispruch.
via mdr: AMTSGERICHT HALLE Rechtsextremist Liebich: Staatsanwaltschaft legt Berufung gegen Urteil ein