Verharmlosung des Holocausts und andere rechtsextreme Inhalte fanden Ermittler in einer Chatgruppe, in der mehrere Polizisten Mitglied waren. Im Zuge der “NSU 2.0”-Ermittlungen waren Ermittler auf eine Chatgruppe von Polizisten mit rechtsextremen Inhalten gestoßen. Das LG Frankfurt hatte das Hauptverfahren nicht eröffnet, nach einer Beschwerde der StA liegt der Fall nun beim OLG. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt prüft derzeit den Fall einer Chatgruppe, in denen mehrere Frankfurter Polizisten rechtsextreme Inhalte geteilt haben sollen. Nachdem das Landgericht (LG) Frankfurt kein Hauptverfahren gegen die fünf beschuldigten Beamten hatte eröffnen wollen, legte die Staatsanwaltschaft dagegen Beschwerde ein. Die Generalstaatsanwaltschaft vertritt nach Prüfung der Akten die Auffassung, dass tatsächlich Inhalte im strafrechtlichen Sinn verbreitet wurden. Darüber hatte zuvor die FAZ berichtet. Die Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus Hessen bei der Generalstaatsanwaltschaft habe die Akten geprüft, sagte ein Sprecher der Behörde. Diese gehe davon aus, dass die Beschwerde der Staatsanwaltschaft “hinsichtlich 83 der 101 angeklagten Taten Aussicht auf Erfolg hat”. Nach früheren Angaben der Staatsanwaltschaft wurden unter anderem Darstellungen von Adolf Hitler, Hakenkreuze und weitere nationalsozialistische Symbole sowie Verharmlosungen des Holocaust geteilt. Das LG Frankfurt hatte keinen hinreichenden Tatverdacht für das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§§ 86a Abs. 1 Nr. 1, 86 Abs. 1 Nr. 4 StGB) gesehen. Es fehle am Erfordernis der Verbreitung von Inhalten, da es sich um eine geschlossene Chatgruppe gehandelt habe. Auch einen hinreichenden Tatverdacht wegen Volksverhetzung (§ 130 StGB) und anderer Delikte hatte sie verneint.
Kameradschaft
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