#AMTSGERICHT #HALLE – #Prozess gegen Rechtsextremisten #SvenLiebich geht

Der Rechtsextremist Sven Liebich steht erneut vor Gericht. Nachdem er bereits wegen Volksverhetzung und Verleumdung rechtskräftig verurteilt wurde, muss er sich vor dem Amtsgericht in Halle wegen mutmaßlicher Fälle von Hausfriedensbruch und übler Nachrede verantworten. In Halle geht der Prozess gegen den Rechtsextremisten Sven Liebich weiter. Beim ersten Verhandlungstermin hatte das Gericht bereits erste Zeugen verhört. Liebich organisiert seit 2014 Demonstrationen in Halle. Wegen anderer Vorfälle war er zuletzt bereits zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Am Montag geht der Prozess gegen den Rechtsextremisten Sven Liebich vor dem Amtsgericht Halle weiter. Wie ein Gerichtssprecher mitteilte, sind nach zunächst drei Terminen zwei weitere geplant. In insgesamt sechs Anklagen erhebt die Staatsanwaltschaft demnach verschiedene Vorwürfe gegen den 1970 in Merseburg (Saalekreis) geborenen Liebich – darunter üble Nachrede und Hausfriedensbruch. (…) Gegen den Rechtsextremisten laufen seit Jahren mehrere Verfahren vor verschiedenen Gerichten. Seit Ende März ist ein Urteil gegen ihn unter anderem wegen Verleumdung von Personen des politischen Lebens und Volksverhetzung rechtskräftig. Das Landgericht hatte ihn Ende Oktober 2022 zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Außerdem muss Liebich 250 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Gegen das Urteil hatte der Angeklagte Revision eingelegt, die das Oberlandesgericht Naumburg jedoch abgewiesen hat.

via mdr: AMTSGERICHT HALLE Prozess gegen Rechtsextremisten Sven Liebich geht

siehe auch: Sven Liebich: Rechtsextremist aus Halle soll kein Gewerbe mehr ausüben dürfen. Die Behörden wollen offenbar stärker gegen den Rechtsextremisten Sven Liebich aus Halle vorgehen. Nach MDR-Recherchen soll ihm dauerhaft verboten werden, ein Gewerbe auszuüben. Liebich hatte bis vor kurzem in einem Online-Shop unter anderem Aufkleber mit rassistischen Sprüchen verkauft. Unterdessen gibt es in den Ermittlungen gegen den mehrfach vorbestraften Rechtsextremisten Bewegung. Der mehrfach vorbestrafte Rechtsextremist Sven Liebich aus Halle hat über Jahre unter anderem T-Shirts und Aufkleber mit zum Teil rassistischen Bildern und Sprüchen im Netz verkauft. Das soll nach MDR-Recherchen künftig nicht mehr möglich sein. In den Ermittlungsverfahren gegen Liebich hat es demnach eine personelle Veränderung bei der Staatsanwaltschaft Halle gegeben. Liebich steht wegen zahlreicher Vorwürfe aktuell erneut vor Gericht. Ein Urteil wird im Juli erwartet. Die Stadt Halle will dem bundesweit bekannten und mehrfach vorbestraften Rechtsextremisten Sven Liebich dauerhaft untersagen, ein Gewerbe auszuüben. Die Stadt hat ein Verfahren zur Gewerbeuntersagung eingeleitet. Das haben Recherchen des MDR für die sechste und letzte Folge des ARD-Podcasts “Extrem rechts” ergeben. Liebich war bis vor kurzem Geschäftsführer eines in Halle ansässigen Unternehmens, das unter anderem T-Shirts und Aufkleber bedruckt und über einen Onlineshop verkauft. In der Liste der angebotenen Motive finden sich auch rassistische und verschwörungsideologische Bilder und Sprüche. (…) Die GmbH hinter dem Onlineshop wurde 2011 von zwei Gesellschaftern gegründet, darunter einer Schwester von Sven Liebich. Seit 2020 ist diese Schwester die alleinige Gesellschafterin des Unternehmens. Wie der Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt in seinem Jahresbericht 2022 erstmals öffentlich feststellte, gehört auch sie der rechtsextremistischen Szene an. Im April 2023 wurde Sven Liebich als Geschäftsführer der Firma abgelöst. Eine zweite Schwester hat die Geschäftsführung übernommen. Sowohl Sven Liebich als auch seine Schwestern ließen Fragen des MDR zu diesem Sachverhalt unbeantwortet. Podcast Extrem rechts – Der Hass-Händler und der Staat Das Landgericht Halle hatte im Oktober 2022 drei über die Firma vertriebene Aufklebermotive als Volksverhetzung bzw. Beschimpfung religiöser Bekenntnisse eingestuft. Sven Liebich wurde deshalb und wegen weiterer Straftaten erstmals zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt, ausgesetzt zur Bewährung. Das Urteil in zweiter Instanz ist seit März 2023 rechtskräftig.

https://www.youtube.com/watch?v=TNdTyAseAW0
BACK TO TOP