Neben rund tausend Eingekesselten war auch ein Staatsanwalt beim “Tag X” vor Ort im Einsatz, szenetypisch vermummt. Das geht in Ordnung, sagt ein Experte. Aber hat es eigentlich was gebracht? In Sachsen läuft die Aufarbeitung zum Elf-Stunden-Kessel. Die Pressestelle der Leipziger Polizei reagiert in Behördendeutsch auf einen Tweet mit Clownsgesicht. Seit Dienstag macht der Tweet mit einem Foto in sozialen Medien die Runde, es zeigt zwei Vermummte in schwarzen Kapuzenjacken, die sich am Rande des “Leipziger Kessels” offenbar vertraut mit uniformierten Polizeibeamten unterhalten: “Im Hinblick auf die Medienberichterstattung” und ein “über die sozialen Medien verbreitetes Bild vom 3. Juni 2023, 19.48 Uhr” werde “festgestellt, dass dieses Bild von zwei vermummten Personen, von denen zumindest eine ein Klemmbrett in Händen hält, (…) einen Staatsanwalt und eine Kriminalbeamtin zeigt.”  Ein Staatsanwalt in szenetypischer Antifa-Klamotte im Einsatz? Damit hat die Polizei bestätigt, was Teilnehmern und Beobachtern des “Tag X” in Leipzig, an dem zahlreiche Linke im Zusammenhang mit der Verurteilung von Lina E. auf die Straße gingen, längst klar war: Zu den Demonstranten gehören diese beiden nicht. Seitdem beschäftigt der vermummte Staatsanwalt die sozialen Netzwerke und die Medien, zuerst berichtete der Journalist Edgar Lopez. Dass Polizeibeamte auf solchen Versammlungen unerkannt unterwegs sind, ist nicht ungewöhnlich. Aber was macht ein Staatsanwalt in schwarzer Kapuzenjacke, Sturmmaske und mit Klemmbrett an so einem Tag auf der Straße? Der Staatsanwalt soll sich nicht unter Versammlungsteilnehmer gemischt haben Das Bild erweckt den Eindruck, die beiden vermummten Beamten hätten sich unter die Versammlungsteilnehmer gemischt und machten sich nun Notizen oder tauschten Erkenntnisse mit den uniformierten Beamten aus. Polizei und Staatsanwaltschaft bemühten sich aber, dem schnell zu widersprechen: “Mutmaßungen, wonach diese beiden Beamten unter den vermummten Versammlungsteilnehmern gewesen sind und damit angeblich dazu beigetragen haben, dass der durch die Versammlungsbehörde zunächst beschiedene Aufzug nicht laufen durfte, entbehren jeglicher Grundlage”, teilte die Polizei mit.

via lto: Rechtliche Aufarbeitung nach “Tag X” in Leipzig Was macht ein ver­mummter Staats­an­walt neben dem Poli­zei­kessel?