Reichsbürger kassiert Landesverweis und ist bereits auf der Flucht

Ein Baselbieter Staatsverweigerer wurde vom Strafgericht schuldig gesprochen. Nun droht dem 45-jährigen gebürtigen Deutschen ein siebenjähriger Landesverweis, jedoch ist sein Aufenthaltsort zurzeit nicht bekannt. Das Anwesen des Reichsbürgers aus dem Oberbaselbiet, der sich seit zwei Jahren komplett dem Staat verweigert. Auch ein Strafverfahren gegen ihn ignorierte der 45-Jährige komplett. Basler Zeitung/Sebastian Schanzer Trotzdem wurde am vergangenen Mittwoch ein Urteil gegen den 45-Jährigen verhängt. Dies beinhaltete einen siebenjährigen Landesverweis. Es stellt sich jedoch das Problem, dass der Aufenthaltsort des Mannes zurzeit unbekannt ist. Tom Bisig Die Polizei musste schon mehrfach zum Staatsverweigerer ausrücken. Sei es, um Pfändungsbeamte zu begleiten oder sein Auto zu beschlagnahmen. Dabei wurde sie auch schon vom Beschuldigten attackiert. Polizei BL Darum gehts Der berüchtigte Oberbaselbieter Staatsverweigerer wurde am Mittwoch vom Baselbieter Strafgericht in 26 von 27 Anklagepunkten für schuldig befunden. Der heute 45-Jährige beging zwischen 2018 und 2021 eine Vielzahl an Straftaten, darunter Betrug, Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, Missbrauch von Ausweisen und Schildern sowie Verletzung von Verkehrsregeln. Der Richter stellte fest, dass alle Delikte auf eine staatsfeindliche Gesinnung des Täters hindeuten, der die Schweiz als «Nichtregierungsorganisation» bezeichnete. Das Gericht verurteilte den bereits vorbestraften Deutschen zu zwei Jahren Gefängnis, wie die «Basler Zeitung» (Bezahlartikel) berichtet. Zusätzlich wurde ein Landesverweis über sieben Jahre verhängt. Allerdings gibt es ein Problem: Die Behörden haben keine Kenntnis darüber, wo sich der Reichsbürger aufhält. Er erschien nicht zum Gerichtsprozess und hat keinen Wohnsitz in der Schweiz mehr, seit er sich im Oberbaselbieter Dorf abgemeldet hat. Mutmasslich hält er sich derzeit in Norddeutschland auf. Wie also kann der Verurteilte zur Rechenschaft gezogen werden? Bei Kontrolle wartet der Haftbefehl Michael Lutz, Sprecher der Baselbieter Staatsanwaltschaft, erklärte gegenüber der BaZ, dass in der Regel rechtskräftig verurteilte Personen mit unbekanntem Aufenthaltsort national zur Verhaftung ausgeschrieben werden würden. Sobald der Verurteilte in eine Kontrolle geriete, könne er verhaftet werden.

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