LG Osnabrück zu Hate Speech – “Ich hoffe, sie werden alle brennen” ist nicht meta­pho­risch gemeint

Wütend beschwerte sich ein Mann bei einem Regionalpolitiker und sagte, dass er hoffe, dieser möge bald “brennen”. Das AG lehnte den Erlass eines Strafbefehls noch ab, weil das metaphorisch gemeint sei. Das LG Osnabrück sah das nun anders. Der gegenüber dem Politiker geäußerte Satz “Ich hoffe, wir kriegen einen richtig heißen Herbst, und Sie werden alle brennen” ist nach Ansicht des Landgerichts (LG) Osnabrück eine ernstzunehmende Bedrohung und nicht bloß metaphorisch gemeint. Das Amtsgericht (AG) Lingen (Ems) muss deshalb erneut über den Erlass eines Strafbefehls wegen Bedrohung entscheiden, wie das LG am Donnerstag mitteilte (Beschl. v. 18.04.2023, Az. 18 Qs 13/23).  Hintergrund ist ein von der Staatsanwaltschaft Osnabrück beantragter Strafbefehl wegen Bedrohung, § 241 StGB. (…) Das AG habe der Äußerung zu Unrecht den Charakter einer objektiv ernstzunehmenden Bedrohung abgesprochen. Nach Auffassung der Kammer habe insbesondere die Drohung “Sie werden alle brennen” aus Sicht eines objektiven Betrachters nicht nur metaphorischen Charakter. Vielmehr lasse sie erwarten, dass von dem Anrufer zumindest unterstützte Brandanschläge auf politische Einrichtungen oder Mandatsträger die Quittung für eine aus seiner Sicht verfehlte Politik sein sollen.

via lto: LG Osnabrück zu Hate Speech “Ich hoffe, sie werden alle brennen” ist nicht meta­pho­risch gemeint

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