Der Abgeordnete Zacharias Schalley sitzt für die AfD im Landtag. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat nun entschieden, dass er keine Waffen mehr besitzen darf. Von Christoph Ullrich Schalley hatte beim Verwaltungsgericht gegen den Entzug seiner Waffenbesitzkarte geklagt. Seine Einwände erkannte das Gericht allerdings nicht an und berief sich auf das im Jahr 2020 verschärfte Waffenrecht. (Az.: 22 K 7087/20) Gericht äußert Zweifel an Zuverlässigkeit Eine Gerichtssprecherin sagte der Nachrichtenagentur dpa, das Gericht habe berechtigte Zweifel an der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit des AfD-Abgeordneten. Dabei ging es wohl nicht nur um Schalleys Engagement in der AfD und ihrer Jugendorganisation, der Jungen Alternative. Beide werden vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet. Mit ins Gewicht fielen laut dpa wohl auch seine Rollen beim Leverkusener Verein Publicatio und dem Arcadi-Magazin. Beide werden vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft und auch in Berichten der Behörde erwähnt. Für beide soll der AfD-Politiker aktiv gewesen sein.
via wdr: Gericht entzieht AfD-Landtagsabgeordnetem den Waffenschein
siehe auch: VG Düsseldorf AfD-Politiker darf keine Waffe besitzen Es gebe entsprechend einer WaffG-Verschärfung berechtigte Zweifel an der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit des AfD-Abgeordneten, befand das Gericht. Behörden hatten einem AfD-LAndtagsabgeordneten den Waffenbesitz untersagt. Das war rechtens, wie nun das VG Düsseldorf auf Grundlage einer Waffengesetzverschärfung entschieden hat. Einem AfD-Landtagsabgeordneten aus NRW haben Behörden rechtmäßig den Waffenbesitz untersagt. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf entschieden (Urt. v. 07.03.2023, Az. 22 K 7087/20). Die Klage des AfD-Politikers gegen den Entzug seiner Waffenbesitzkarte war am Dienstag erfolglos geblieben, wie eine Gerichtssprecherin auf Anfrage mitteilte. Das Gericht berief sich in seiner Entscheidung auf das 2020 verschärfte Waffenrecht. Es gebe berechtigte Zweifel an der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit des AfD-Abgeordneten, befand das Gericht, weswegen ihm der Waffenbesitz untersagt werden könne. Entsprechend hatte bereits das VG Köln in einem ähnlichen Fall entschieden. Waffengesetzverschärfung fügt Unzuverlässigkeitsannahme ein Mit dem 3. Waffenrechtsänderungsgesetz wurde mit Wirkung zum 20. Februar 2020 das bisher geltende Waffenrecht verschärft. Seitdem legt auch die bloße Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung die Annahme nahe, dass die Person als unzuverlässig im Sinne des Waffengesetzes (WaffG) gilt (§ 5 Abs. 2 Nr. 3 c) WaffG). Eine individuelle verfassungsfeindliche Betätigung der Betroffenen braucht es seit der Gesetzesverschärfung damit nicht mehr.