Der Neonazi Horst Mahler soll wieder ins Gefängnis – wegen antisemitischer Hetzschriften, die er während seiner letzten Haft verfasst hat. In einem weiteren Prozess gegen den ehemaligen NPD-Anwalt Horst Mahler hat die Staatsanwaltschaft 4 Jahre und 8 Monate Haft für den 87-Jährigen gefordert. Mahler habe sich der Aufstachelung zum Hass und der Leugnung des Holocaust schuldig gemacht sowie die nationalsozialistische Willkürherrschaft gerechtfertigt, sagte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer am Dienstag vor dem Potsdamer Landgericht. Von der beantragten Gesamtstrafe sollten 4 Monate wegen jahrelanger Verzögerung des Verfahrens als verbüßt gelten, so der Staatsanwalt. Mahler wurde bereits mehrfach wegen Volksverhetzung und Leugnung des Holocausts verurteilt. Mahler habe das Verfassen von strafwürdigen Schriften im Prozess zwar eingeräumt, erklärte der Staatsanwalt. Dieses Geständnis sei aber nicht von Reue geprägt gewesen – vielmehr habe Mahler die Hauptverhandlung als Podium genutzt und seine Thesen verteidigt. Damit habe sich der 87-Jährige uneinsichtig und verblendet gezeigt. Mahlers Verteidiger Jan Dollwetzel forderte hingegen Freispruch für seinen Mandanten. Der 87-Jährige habe seine grundlegende Schrift, die er während seiner Haft im Jahr 2013 in der Justizvollzugsanstalt Cottbus verfasst habe, von der Anstaltsleitung prüfen lassen, die keine Bedenken erhoben habe. Daher sei sich sein Mandant nicht bewusst gewesen, dass er sich strafbar mache, sagte Dollwetzel.
via taz: Prozess gegen Horst Mahler :Staatsanwalt fordert fast 5 Jahre