Vor dem Oberlandesgericht Dresden haben die frühere AfD-Chefin Frauke Petry und eine Journalistin einen Vergleich geschlossen. Petry verzichtet auf eine Entschädigung und die Journalistin auf die Wiederholung von Buchpassagen. Petry sagte MDR SACHSEN, sie ziehe nun einen persönlichen Schlussstrich unter das Kapitel AfD. Sie war 2018 aus der Partei ausgetreten. Das Oberlandesgericht Dresden hat am Dienstag die Berufungsklagen zwischen der ehemaligen AfD-Chefin Frauke Petry und einer Journalistin vom Nachrichtenmagazin “Der Spiegel” verhandelt. Petry wollte unter anderem 50.000 Euro Entschädigung für Äußerungen in einem 2017 erschienenen Buch der Journalistin über die AfD erstreiten. Journalist darf einige Buchpassagen nicht wiederholen Die ehemalige AfD-Chefin Frauke Petry bekommt kein Geld als Entschädigung, zudem darf das Buch “Angst für Deutschland – die Wahrheit über die AfD” weiter verkauft werden. Im Gegenzug verpflichtet sich die Autorin und Journalistin Melanie Amann einige Äußerungen aus ihrem Buch nicht mehr zu wiederholen. So das Ergebnis eines vorläufigen Vergleichs, den die beiden Frauen geschlossen haben.
via mdr: OBERLANDESGERICHT Vergleich: Keine Entschädigung für Frauke Petry