Die Anklage sieht zahlreiche Rechtsverstöße und fordert eine Haft- und Geldstrafe. Für die Verteidigung ist Fiechtner das wahre Opfer. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat im Verfahren gegen den Ex-Landtagsabgeordneten der AfD und ehemaligen Stadtrat Heinrich Fiechtner vor dem Amtsgericht 15 Monate Haft auf Bewährung und 12 000 Euro Geldstrafe gefordert. Reinhard Löffler, Verteidiger des von Querdenkern als Frontmann verehrten Mediziners, fordert Freispruch. So sah es auch der Angeklagte in seinem Schlusswort, einem langatmigen Rundumschlag gegen Regierung, Parteien und Justiz, das mit dem Absingen der Nationalhymne endete. Nachdem rund 30 Sympathisanten im Sitzungssaal in das Lied eingestimmt hatten, wurden sie des Saales verwiesen. Das Urteil wird am 3. März verkündet. Strafbefehl wurde nicht akzeptiert Die Liste der Vorwürfe in einem Strafbefehl über 38 000 Euro weist 18 Fälle aus; unter anderem, dass er im Jahr 2019 vertrauliche Unterlagen aus dem Akteneinsichtsausschuss zur Klinikum-Affäre mitgenommen haben soll. Die Staatsanwaltschaft warf Fiechtner zudem Hausfriedensbruch, unerlaubtes Filmen von Polizeibeamten und Veröffentlichung im Internet, Verstöße bei Versammlungen, Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Beleidigungen von Gesundheitsministern von Bund und Bundesländern vor. Er hatte sie als „Verbrecher“ und „Gesindel“ tituliert, weil sie Impfungen mit neuartigen Impfstoffen gegen das Coronavirus zuließen. Außerdem hat er den damaligen Landtagsdirektor Berthold Frieß als „eine antidemokratische Ratte“ bezeichnet, weil ihn der nicht auf die Landtagstoilette habe gehen lassen. Zwei Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung, die ihm ein Knöllchen verpassten, hat er als „Abzocker“ und „dreckiges Pack“ bezeichnet. Die Einzelstrafen summieren sich auf 28 Monate Haft. Die Staatsanwaltschaft fordert 13 Monate, weil die Taten lange zurück liegen (von März 2019 bis November 2021) , Fiechtner bisher straffrei sei und teils planlos agiert habe. Hauptmotiv sei der Hang zur Provokation, Fiechtner verstoße bewusst gegen die Rechtsordnung. Es mangele ihm an Unrechtsbewusstsein. Die Strafe solle den Angeklagten zur Einsicht bringe, werde deshalb zur Bewährung ausgesetzt.

via StZ: Heinrich Fiechtner vor Gericht Ex-Abgeordneter singt – dann wird der Saal geräumt