Polizisten eines Frankfurter Reviers sollen rassistische und antisemitische Inhalte in einer rechtsextremen Chatgruppe ausgetauscht haben. Das Frankfurter Landgericht hält das nicht für strafbar. Es argumentiert: Teile der Inhalte fielen unter Satire und seien von der Kunstfreiheit gedeckt. Die fünf Polizisten des 1. Frankfurter Reviers und eine weitere Frau sollen in einer WhatsApp-Gruppe menschenverachtende Inhalte ausgetauscht haben. Vor Gericht müssen sie deshalb aber vermutlich nicht. Das Landgericht Frankfurt ließ die Anklage gegen die sechs mutmaßlichen Mitglieder einer rechtsextremen Chatgruppe nicht zu. Das bestätigten Gericht und Staatsanwaltschaft. Nach dem Gerichtsbeschluss vom 13. Februar sind die Inhalte deshalb nicht strafbar, weil sie nicht verbreitet worden sind. Das Versenden innerhalb der Gruppe reicht dafür nach Überzeugung des Gerichts alleine nicht aus. Es argumentiert aber auch mit dem Grundgesetz und dem Recht auf Meinungsfreiheit. Teile der Inhalte fielen unter Satire und seien von der Kunstfreiheit gedeckt. Außerdem habe die Chatgruppe aus maximal zehn Mitgliedern bestanden und sei genau nicht darauf ausgelegt gewesen, dass andere an den Inhalten teilhaben. Zudem habe es eine Art Aufnahmeritual gegeben. Rassistische und antisemitische Inhalte ausgetauscht Die Staatsanwaltschaft sagt dagegen, in der 2014 gegründeten WhatsApp-Gruppe mit dem Chatnamen “Itiotentreff” seien 102 rechtsextremistische, rassistische, antisemitische und menschenverachtende Fotos und Videos verbreitet worden. Darauf würden vor allem Menschen mit Einschränkungen oder Migrationshintergrund, Homosexuelle, Juden und Muslime beleidigt, verleumdet und verächtlich gemacht. Die Staatsanwaltschaft hatte im April 2022 Anklage erhoben. Die Gruppe soll nach hr-Informationen unter anderem voller Hitler-Darstellungen, Hakenkreuzen und weiteren nationalsozialistischen Symbolen sowie Verharmlosungen des Holocausts gewesen sein.
via hessenschau: Frankfurter Landgericht Rechtsextreme Chatgruppe: Landgericht lässt Anklage gegen Polizisten nicht zu