Ein Polizist ruft Informationen über eine junge Frau aus dienstlichen Datenbanken ab, kurz darauf wird sie bedroht. Sie ist sicher, dass er ihre Daten an Nazis weitergegeben hat, doch das Strafverfahren wird eingestellt. Nun haben sich Hoffnungen auf eine Intervention des Verfassungsgerichts zerschlagen. Anja H. ist enttäuscht. Vor mehr als drei Jahre brachte die Frau aus Greifswald Ermittlungen gegen einen rechten Polizisten ins Rollen, die zeigten, dass er unbefugt Informationen über politische Gegner:innen aus Polizeidatenbanken abrief. H. vermutete, dass er ihre Daten auch weitergegeben hat, doch die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren bereits 2020 eingestellt. H. wollte vor dem Bundesverfassungsgericht erreichen, dass das Strafverfahren nochmal aufgerollt wird. Jetzt hat das höchste Gericht der Republik nach Informationen von netzpolitik.org entschieden, ihre Verfassungsbeschwerde nicht anzunehmen. Ob der Polizist nun überhaupt noch zur Rechenschaft gezogen wird, hängt von seinem Arbeitgeber, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, und der Landesdatenschutzbehörde ab. Ein Disziplinarverfahren und ein Bußgeldverfahren laufen noch. (…) Schnell hat Anja H. damals einen Polizisten im Verdacht, der im Netz offen mit der AfD sympathisiert und in der Facebook-Gruppe im rechten Lager mitdiskutiert. H. ist sicher: Nur ein Polizist kann sie aufgrund der Schilderung ihres Notrufs erkannt haben und an ihre Daten gelangt sein. Sie zeigt den Mann an, die folgenden Ermittlungen ergeben: Der Polizist hat tatsächlich ohne dienstlichen Grund die Daten von Anja H. und 19 weiteren Menschen aus der Region abgerufen. Datenweitergabe nicht bewiesen Doch die unberechtigte Nutzung von Polizeidatenbanken ist für Polizist:innen nicht per se strafbar, sondern in Regel lediglich eine Ordnungswidrigkeit. Anja H. aber glaubt: Der Polizist habe ihre Daten nicht nur abgerufen, sondern an stadtbekannte Nazis weitergegeben. Ein starkes Indiz dafür sieht die Frau im zeitlichen Ablauf: Am 1. Januar 2019 postet sie in der Facebook-Gruppe über ihren Notruf. Direkt am nächsten Arbeitstag, dem 2. Januar, sucht der Polizist in mehreren dienstlichen Systemen nach ihr. Nur wenige Stunden nach den Datenbankabfragen veröffentlicht ein anderer Mann aus dem rechten Lager im Greifswalder Meinungsplatz die persönlichen Daten der Frau. Nochmal zwei Tage später, am 4. Januar, erhält sie die WhatsApp-Nachrichten.

via netzpolitik: Datenabfragen durch AfD-nahen Polizisten:  Keine Hoffnung mehr auf weitere Aufklärung