RECHTSEXTREME PARTEI #IIIWEG: #ANKLAGE WEGEN #VOLKSVERHETZUNG IN #ZWICKAU DOCH ZUGELASSEN

Im Fall des Vorwurfs der Volksverhetzung durch die rechtsextreme Partei III. Weg in Zwickau müssen sich zwei Beschuldigte nun doch vor Gericht verantworten. 2021 wurden mehrere Plakate mit der Aufschrift “Hängt die Grünen” in Zwickau aufgehängt.  Das Landgericht in Zwickau hat einen Beschluss des Zwickauer Amtsgerichts aufgehoben, mit dem die Zulassung der Anklage gegen die zwei Männer abgelehnt wurde, wie das Landgericht am Freitag mitteilte. Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft Zwickau eine Beschwerde gegen den Beschluss eingereicht. Grund für die eingereichte Anklage waren in Zwickau aufgehängte Wahlplakate der Partei zur Bundestagswahl 2021, deren Aufschrift sich gegen die Grünen richtete.

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siehe dazu auch: Streit um “Hängt die Grünen”-Plakate geht weiter Seit im Bundestagswahlkampf 2021 in Zwickau Plakate der rechtsextremen Partei “Dritter Weg” mit dem Slogan “Hängt die Grünen” auftauchten, sind diese ein Fall für die Justiz. Trotzdem in München nun zwei Parteimitglieder wegen Volksverhetzung verurteilt wurden, will das Amtsgericht Zwickau kein Hauptverfahren gegen zwei weitere Mitglieder der Partei eröffnen. Die Staatsanwaltschaft reichte deshalb Beschwerde ein.

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