Das Bundesverfassungsgericht steht vor einem wichtigen Urteil zu neuartigen Ermittlungsmöglichkeiten der Polizei mit einer speziellen Analyse-Software. Das Computersystem, das große Datenmengen durchforstet, um Strukturen und Netzwerke von Verdächtigen zu identifizieren, ist schon in ersten Bundesländern im Einsatz - und andere könnten bald folgen. Die Klägerinnen und Kläger warnten in der Verhandlung in Karlsruhe davor, dass auf diese Weise auch unbescholtene Menschen ins Visier geraten. Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) hingegen warb für die Technik: Die Sicherheitsorgane müssten mit der Digitalisierung Schritt halten. Hessen nutzt Software schon seit fünf Jahren Hessen ist Vorreiter und arbeitet schon seit 2017 mit der Plattform Hessendata. Beuth sagte, die Software habe einen immensen Mehrwert für die polizeiliche Analyse. Ein vollständiges Bild ergebe sich erst, wenn man alle Puzzleteile zusammenbringe. Händisch werde das bei den riesigen Datenmengen kaum gelingen. Und gerade bei der Abwehr terroristischer Gefahren sei Zeit ein entscheidender Faktor. Ein Ministeriumsmitarbeiter schilderte, wie die Methode erst kürzlich bei der großen Razzia gegen sogenannte Reichsbürger eine Festnahme ermöglicht habe: Dank Hessendata sei aufgefallen, dass eine Nummer aus einer Telefonüberwachung in Bayern einmal bei einem Verkehrsunfall angegeben wurde. So hätten Aufenthaltsort und Personalien eines Beschuldigten festgestellt werden können.
via stn: Bundesverfassungsgericht Karlsruhe verhandelt über neue Analyse-Software der Polizei