REICHSBÜRGER – Putsch oder PR?

In Hannover treffen sich erneut sogenannte Reichsbürger in einem Theater im Zentrum der Stadt. Mit dabei einer der Beschuldigten der jüngst aufgeflogenen Untergrundgruppe. Joachim Hieke begrüßt in seinem Leibniz-Theater eine illustre Runde: Zu seiner Rechten sitzt, „allseitsbekannt, der liebe Hajo Müller“, daneben Matthes Haug und „der liebe Björn von der Familie der Auen“. Am 13. Dezember, nur wenige Tage nach der Großrazzia der Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe gegen eine rund 50-köpfige Verschwörergruppe von Reichsideologen, stehen im Theatersaal in der Hannoveraner Kommandanturstraße Putsch, Reichsbürger und 1871 auf dem Programm. Es ist keine kritische Veranstaltung, sondern eine der Szene. 94 legale und rund zehn illegale Waffen wurden bei den Angehörigen der sogenannten „Patriotischen Union“ oder auch „Neue Deutsche Armee“ genannt, festgestellt – darüber hinaus gibt es Hinweise auf Goldbarren im Wert von sechs Millionen Euro. Die Gruppe von Reichsbewegten um den 71-jährigen Immobilienhändler Heinrich XIII. Prinz Reuß soll für den Tag X einen Staatsstreich geplant haben. „Morgens um sechs, Tür eingetreten, Rahmen kaputt“ Mit Matthes Haug nimmt an diesem Tag sogar einer der aktuell Beschuldigten teil, er wird mit Applaus in Hannover begrüßt. Hans-Joachim Müller, genannt Hajo, wird ebenfalls stolz von seiner Bekanntschaft zu Prinz Reuß berichten. In der Telegramgruppe „Startpunkt zur Freiheit“ mit 1.244 Mitgliedern wird ein Mitschnitt der Veranstaltung verbreitet. Hieke als Moderator stellt Haug die Frage, ob es um einen Putsch oder um PR gehe. Der will von einem terroristischen Vorhaben nichts wissen. „Du bist ja direkt Leidtragender, Matthes“, sagt Theaterleiter Hieke. Dann berichtet Haug von der Hausdurchsuchung wenige Tage zuvor bei ihm in Baden-Württemberg: „Morgens um sechs, Tür eingetreten, Rahmen kaputt, und dann steht man nackig da und wird mit Kabelbindern festgezurrt“ (…) Der jovial auftretende Leipziger Hans-Joachim Müller ist einer der Stars unter Querdenkern und Reichsbürgern. 2020 verbreitete Müller die antisemitische Verschwörungsideologie QAnon mit. Bei Telegram hat er eigene Kanäle. In einem gemeinsamen Video mit Martin Kohlmann, dem rechtsextremen Kopf von „Freies Sachsen“, schwärmten sie davon, in diesem Bundesland ein eigenes Königreich zu errichten.

via endstation rechts: REICHSBÜRGER Putsch oder PR?

Klage der AfD gegen Pres­se­ar­beit des BVerfG wei­terhin erfolglos

Die AfD hatte sich vergeblich gegen die Praxis des BVerfG gewandt, Pressemittteilungen zu eigenen Urteilen bereits vor Urteilsverkündung an Journalisten herauszugeben. Der VGH Baden-Württemberg bestätigte nun die Ansicht des VG Karlsruhe. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat mit einem den Beteiligten am Dienstag bekannt gegebenem Beschluss einen Antrag des AfD-Bundesverbands auf Zulassung der Berufung abgelehnt (Az. 14 S 2096/22). Der VGH bestätigte damit die Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Karlsruhe. Die AfD hatte sich erstinstanzlich vergeblich gegen die Praxis des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) gewandt, Pressemittteilungen zu eigenen Urteilen bereits einige Stunden vor Urteilsverkündung mit sog. Sperrerklärungen an Journalisten herauszugeben. Das VG hatte seinerzeit entschieden, dass die Pressearbeit des BVerfG keine Rechte der AfD verletze (Urt. v. 26.08.2022, Az. 3 K 606/21). Konkret ging es der AfD um die Überprüfung der Praxis der Pressestelle des BVerfG, bei eigenen Urteilsverkündungen schon am Vorabend die berechtigten Journalistinnen und Journalisten durch Pressemitteilung zu unterrichten. Vollmitglieder der Justizpressekonferenz (JPK) können sich die Pressemitteilung zu einem Urteil jeweils am Vorabend an der Gerichtspforte als Papierausdruck abholen. Dabei verpflichten sie sich mit ihrer Unterschrift, den Inhalt bis zur Verkündung vertraulich zu behandeln und erst parallel zu veröffentlichen. Das Gericht will den Medienvertretern damit Gelegenheit geben, die meist umfangreichen und komplexen Pressemitteilungen in Ruhe zu lesen und zu verstehen.  Die AfD sah sich dadurch in ihren verfassungsmäßigen Rechten, insbesondere dem Recht auf ein faires Verfahren und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt, und wollte auch Rechte ihrer Vertreter, die sie ebenfalls als verletzt ansah, geltend machen. Die Kammer des VG wies die Klage der Partei bereits als unzulässig ab, weil die erforderliche Klagebefugnis fehlte. Die AfD könne sich nicht auf die Presse- und Rundfunkfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (GG) berufen, weil sie als politische Partei schon selbst kein Presseorgan sei, urteilte das VG. Zudem stehe sie nicht in beruflichem Wettbewerb zu den JPK-Mitgliedern, weshalb eine Verletzung des allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes aus Art. 3 Abs. 1 GG “bereits offensichtlich ausscheidet”, wie es in der Begründung heißt.

via lto: Klage der AfD gegen Pres­se­ar­beit des BVerfG wei­terhin erfolglos

judgement scale and gavel in judge office
Photo by Sora Shimazaki on Pexels.com

Klage der AfD gegen Pres­se­ar­beit des BVerfG wei­terhin erfolglos

Die AfD hatte sich vergeblich gegen die Praxis des BVerfG gewandt, Pressemittteilungen zu eigenen Urteilen bereits vor Urteilsverkündung an Journalisten herauszugeben. Der VGH Baden-Württemberg bestätigte nun die Ansicht des VG Karlsruhe. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat mit einem den Beteiligten am Dienstag bekannt gegebenem Beschluss einen Antrag des AfD-Bundesverbands auf Zulassung der Berufung abgelehnt (Az. 14 S 2096/22). Der VGH bestätigte damit die Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Karlsruhe. Die AfD hatte sich erstinstanzlich vergeblich gegen die Praxis des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) gewandt, Pressemittteilungen zu eigenen Urteilen bereits einige Stunden vor Urteilsverkündung mit sog. Sperrerklärungen an Journalisten herauszugeben. Das VG hatte seinerzeit entschieden, dass die Pressearbeit des BVerfG keine Rechte der AfD verletze (Urt. v. 26.08.2022, Az. 3 K 606/21). Konkret ging es der AfD um die Überprüfung der Praxis der Pressestelle des BVerfG, bei eigenen Urteilsverkündungen schon am Vorabend die berechtigten Journalistinnen und Journalisten durch Pressemitteilung zu unterrichten. Vollmitglieder der Justizpressekonferenz (JPK) können sich die Pressemitteilung zu einem Urteil jeweils am Vorabend an der Gerichtspforte als Papierausdruck abholen. Dabei verpflichten sie sich mit ihrer Unterschrift, den Inhalt bis zur Verkündung vertraulich zu behandeln und erst parallel zu veröffentlichen. Das Gericht will den Medienvertretern damit Gelegenheit geben, die meist umfangreichen und komplexen Pressemitteilungen in Ruhe zu lesen und zu verstehen.  Die AfD sah sich dadurch in ihren verfassungsmäßigen Rechten, insbesondere dem Recht auf ein faires Verfahren und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt, und wollte auch Rechte ihrer Vertreter, die sie ebenfalls als verletzt ansah, geltend machen. Die Kammer des VG wies die Klage der Partei bereits als unzulässig ab, weil die erforderliche Klagebefugnis fehlte. Die AfD könne sich nicht auf die Presse- und Rundfunkfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (GG) berufen, weil sie als politische Partei schon selbst kein Presseorgan sei, urteilte das VG. Zudem stehe sie nicht in beruflichem Wettbewerb zu den JPK-Mitgliedern, weshalb eine Verletzung des allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes aus Art. 3 Abs. 1 GG “bereits offensichtlich ausscheidet”, wie es in der Begründung heißt.

via lto: Klage der AfD gegen Pres­se­ar­beit des BVerfG wei­terhin erfolglos

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#POLIZEI #HAMBURG – Vater mit Kind im #Bus rassistisch beleidigt und geschlagen – #kaltland #schauhin

Das circa fünf Jahre alte Kind musste mit anschauen, wie sein Vater malträtiert wurde. Ein Fahrgast alarmierte die Polizei. Hamburg. Für Vater und Kind muss es ein traumatisches Erlebnis gewesen sein: Beide sitzen in einem Bus, als ein 39-Jähriger auf sie zukommt und den Mann immer wieder rassistisch beleidigt. Auch als Vater und Kind an der Haltestelle Rhiemsweg in Hamburg-Horn aussteigen, lässt der Täter nicht von ihnen ab, verlässt ebenfalls den Bus der Linie 261 und attackiert den Vater. Diese erschreckenden Szenen spielten sich bereits am 8. Dezember ab. Nun suchen die Ermittler nach dem Opfer und Zeugen, wie die Polizei am Dienstag mitteilte. Polizei Hamburg: Vater rassistisch beleidigt und geschlagen “Den bisherigen Erkenntnissen zufolge alarmierte ein 46-jähriger Fahrgast die Polizei, nachdem er auf einen zunächst verbalen Streit im Bus aufmerksam geworden war”, sagte Polizeisprecher Sören Zimbal. “Ein zunächst Unbekannter hatte hierbei einen dunkelhäutigen Mann mehrfach ausländerfeindlich beleidigt.” Als der Mann mit seinem circa fünf bis sechs Jahre alten Kind gegen 15.45 Uhr den Bus verließ, folgte ihm der Täter und schlug dem Vater mehrfach ins Gesicht.

via abendblatt: POLIZEI HAMBURG Vater mit Kind im Bus rassistisch beleidigt und geschlagen

Ermittlungen in Schleswig-Holstein – Polizei stellt Kriegswaffen und Munition sicher

Ermittler haben im Kreis Schleswig-Flensburg das Gehöft eines Mannes durchsucht. Sie beschlagnahmten Bauteile eines Flakgeschützes sowie eines Tornados und Torpedos – und Münzen aus der Römerzeit. Ermittler haben auf dem Gehöft eines 58-Jährigen in Schleswig-Holstein Kriegswaffen, Munition und archäologische Fundstücke sichergestellt. Wie die Polizei nun in Flensburg mitteilte , war das Anwesen des Mannes im Kreis Schleswig-Flensburg am vergangenen Donnerstag aufgrund eines Anfangsverdachts auf Straftaten nach dem Denkmalschutzgesetz durchsucht worden. Bei dem Beschuldigten handelt es sich demnach um einen Sammler, der unter anderem mit Metallsonden nach archäologischen Fundstücken, aber auch nach Waffen und Munition gesucht haben soll. Die dadurch illegal besessenen Objekte bot er den Ermittlern zufolge dann online zum Kauf an. An der Durchsuchung waren laut Polizei auch der Kampfmittelräumdienst sowie Archäologen beteiligt. Die Beamten beschlagnahmten demnach archäologische Fundstücke wie Münzen aus der Römerzeit, Flak- und Artilleriemunition, Bauteile eines Flakgeschützes sowie eines Tornados und Torpedos, weitere Kriegswaffen und Bargeld in fünfstelliger Höhe.

via spiegel: Ermittlungen in Schleswig-Holstein Polizei stellt Kriegswaffen und Munition sicher

siehe auch: Flensburger Polizei stellt illegale Kriegswaffen und Munition sicher. Illegale Kriegswaffen, Munition, Bauteile eines Tornados – Ermittler haben am vergangenen Donnerstag auf einem Gehöft im Kreis Schleswig-Flensburg ein ganzes Arsenal ausgehoben. Das teilte die Flensburger Polizei jetzt mit; POL-FL: Polizeidirektion Flensburg – Illegale Kriegswaffen, Kriegswaffenteile und Munition im Kreis Schleswig-Flensburg sichergestellt. Eine Vielzahl illegaler Waffen und Munition hat die Polizei auf dem Gehöft eines 58-jährigen Mannes aus dem Kreis Schleswig-Flensburg sichergestellt. (…) Für ein Sondieren von Flächen, egal ob es die eigenen sind oder nicht, bedarf es einer Genehmigung des archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein (ALSH). Eine Genehmigung ist erst nach bestandener Zertifizierung über das ALSH zu erlangen. An diese ist eine entsprechende Sachkunde geknüpft. Sondiert man ohne eine entsprechende Genehmigung, begeht man eine Straftat nach dem Denkmalschutzgesetz. Ein besonderes Gefährdungspotenzial geht von der Suche nach Kampfmitteln (z.B. Munition, sprengkräftige Kriegswaffen) aus. Jeder unsachgemäße Umgang hiermit birgt ein erhebliches Risiko. Werden solche Gegenstände gefunden, sind sie unverändert in der vorgefundenen Lage zu belassen und die Polizei ist unverzüglich zu benachrichtigen.

Aufgefundene Waffen und Waffenteile Quellenangabe: Polizeidirektion FLensburg

#Werksgelände in #Grünheide – #Gefahrenstofflager: #Staatsanwaltschaft ermittelt gegen #Tesla

Hat US-Elektroautobauer Tesla ohne Genehmigung ein Gefahrenstofflager in der Grünheide betrieben? Das Landesamt für Umwelt denkt: Ja. Die Staatsanwaltschaft ermittelt. Die Kritik an Tesla in Grünheide bei Berlin reißt nicht ab. Trotzdem erweitert der Autobauer seine dortige Produktionsstätte. Erst Anfang Dezember stimmte die Gemeindevertretung der Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes zu. 100 Hektar Wald hat der US-Konzern dafür gekauft. Bevor das Gelände erweitert wird, muss sich Tesla jedoch den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Potsdam stellen. Laut einem Bericht des Rbb hat das Landesamt für Umwelt (LfU) Strafanzeige gegen das Unternehmen gestellt. Der Vorwurf: Tesla soll am Standort Grünheide unerlaubterweise ein Gefahrenstofflager betrieben haben.

via t-online: Werksgelände in Grünheide Gefahrenstofflager: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Tesla

siehe auch: Mögliche unerlaubte Gefahrenstoffanlage Staatsanwaltschaft Potsdam ermittelt gegen Tesla in Grünheide. Die Staatsanwaltschaft Potsdam hat ein Ermittlungsverfahren gegen Tesla eingeleitet. Der US-Elektroautobauer steht im Verdacht, eine Anlage ohne benötigte Genehmigung betrieben zu haben. Die Strafanzeige gestellt hat das Landesumweltamt. Das Landesamt für Umwelt (LfU) hat Strafanzeige gegen Tesla wegen des Verdachts des unerlaubten Betreibens eines Gefahrenstofflagers am Standort Grünheide (Oder-Spree) gestellt. Das bestätigte die Staatsanwaltschaft Potsdam am Montag dem rbb. Demnach hat die Schwerpunktabteilung zur Bekämpfung der schweren Wirtschafts- und Umweltkriminalität ein Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche von “Tesla Manufacturing Brandenburg SE” eingeleitet. (…) Laut Staatsanwaltschaft Potsdam ist die Anzeige bereits im August bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) eingegangen. Ermittelt wird wegen des “Verdachts des unerlaubten Betreibens von Anlagen” nach §327 Absatz 2 Strafgesetzbuch, weshalb die Zuständigkeit in Potsdam liegt, wo alle Fälle der schweren Wirtschafts- und Umweltkriminalität des Landes Brandenburg bearbeitet werden, wie ein Sprecher erklärte.

Baustelle Ende September 2021
Von Michael Wolf, Penig, CC BY-SA 3.0, Link

#Werksgelände in #Grünheide – #Gefahrenstofflager: #Staatsanwaltschaft ermittelt gegen #Tesla

Hat US-Elektroautobauer Tesla ohne Genehmigung ein Gefahrenstofflager in der Grünheide betrieben? Das Landesamt für Umwelt denkt: Ja. Die Staatsanwaltschaft ermittelt. Die Kritik an Tesla in Grünheide bei Berlin reißt nicht ab. Trotzdem erweitert der Autobauer seine dortige Produktionsstätte. Erst Anfang Dezember stimmte die Gemeindevertretung der Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes zu. 100 Hektar Wald hat der US-Konzern dafür gekauft. Bevor das Gelände erweitert wird, muss sich Tesla jedoch den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Potsdam stellen. Laut einem Bericht des Rbb hat das Landesamt für Umwelt (LfU) Strafanzeige gegen das Unternehmen gestellt. Der Vorwurf: Tesla soll am Standort Grünheide unerlaubterweise ein Gefahrenstofflager betrieben haben.

via t-online: Werksgelände in Grünheide Gefahrenstofflager: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Tesla

siehe auch: Mögliche unerlaubte Gefahrenstoffanlage Staatsanwaltschaft Potsdam ermittelt gegen Tesla in Grünheide. Die Staatsanwaltschaft Potsdam hat ein Ermittlungsverfahren gegen Tesla eingeleitet. Der US-Elektroautobauer steht im Verdacht, eine Anlage ohne benötigte Genehmigung betrieben zu haben. Die Strafanzeige gestellt hat das Landesumweltamt. Das Landesamt für Umwelt (LfU) hat Strafanzeige gegen Tesla wegen des Verdachts des unerlaubten Betreibens eines Gefahrenstofflagers am Standort Grünheide (Oder-Spree) gestellt. Das bestätigte die Staatsanwaltschaft Potsdam am Montag dem rbb. Demnach hat die Schwerpunktabteilung zur Bekämpfung der schweren Wirtschafts- und Umweltkriminalität ein Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche von “Tesla Manufacturing Brandenburg SE” eingeleitet. (…) Laut Staatsanwaltschaft Potsdam ist die Anzeige bereits im August bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) eingegangen. Ermittelt wird wegen des “Verdachts des unerlaubten Betreibens von Anlagen” nach §327 Absatz 2 Strafgesetzbuch, weshalb die Zuständigkeit in Potsdam liegt, wo alle Fälle der schweren Wirtschafts- und Umweltkriminalität des Landes Brandenburg bearbeitet werden, wie ein Sprecher erklärte.

Baustelle Ende September 2021
Von Michael Wolf, Penig, CC BY-SA 3.0, Link