#Freispruch nach #Brandanschlägen in #Neukölln – #staatsversagen #terror

Rechte Anschläge in Berlin-Neukölln haben bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Die Ermittlungen waren lange erfolglos. Schließlich ist der Fall doch vor Gericht gekommen. Doch das sieht nicht ausreichend Beweise. Berlin – Nach einer Serie rechtsextremer Straftaten in Berlin-Neukölln ist einer der beiden Hauptangeklagten vom Vorwurf der Brandstiftung freigesprochen worden. Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte den 39-Jährigen am Donnerstag lediglich wegen Sachbeschädigung in neun Fällen zu einer Geldstrafe von 4500 Euro (150 Tagessätze zu je 30 Euro). In drei Fällen davon wurde er wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen schuldig gesprochen. Damit blieb die Generalstaatsanwaltschaft mit einem zentralen Punkt ihrer Anklage erfolglos. Das Gericht habe feststellen können, dass der Beschuldigte eine rechte Gesinnung habe, sagte Richterin Ulrike Hauser bei der Urteilsverkündung. Es habe auch feststellen können, dass der 39-Jährige gemeinsam mit dem Mitangeklagten (36) politische Gegner ausspioniert habe. Es sei aber nicht festzustellen, dass er sich in der Nacht zum 1. Februar 2017 in der Nähe der Tatorte aufgehalten habe. In jener Nacht waren in Neukölln die Autos von einem Buchhändler und Linke-Politiker Ferat Kocak in Flammen aufgegangen. Beide engagieren sich gegen Rechtsextremismus. Aus Sicht der Generalstaatsanwaltschaft sollten sie und gleichgesinnte Menschen in dem Bezirk eingeschüchtert werden. Kocak, der Nebenkläger in den Verfahren war, zeigte sich enttäuscht: „Wir bewerten den Freispruch als Freifahrtschein für Menschen, die dort weiterhin rechtsterroristisch agieren.“ Seine Anwältin Franziska Neddelmann ließ zunächst offen, ob sie in Berufung geht. Sie wolle abwarten, wie die Generalstaatsanwaltschaft vorgehe, sagte sie auch mit Blick auf die Kosten für ihren Mandanten.

via merkur: Freispruch nach Brandanschlägen in Neukölln

siehe auch: Rechtsextreme Anschläge in Neukölln: Berliner Gericht spricht Tilo P. vom Vorwurf der Brandstiftung frei. Das Amtsgericht Tiergarten hat am Donnerstag ein Urteil zur Neuköllner Anschlagsserie gesprochen. Lediglich für rechtsextreme Schmierereien gab es eine Geldstrafe. Tilo P. stützt das Gesicht in die Hände, reibt sich die Augen. Es bleibt unklar, ob er betroffen oder gelangweilt ist – zumindest kann er offenbar nicht glauben, was er da gerade gehört hat. Im Urteil wurde der frühere AfD-Politiker am Donnerstag beim Anklagepunkt des Brandanschlags aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Für rechte Schmierereien wurde er zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu 30 Euro verurteilt. Konkret wegen Sachbeschädigung in acht Fällen, davon in drei Fällen in Tateinheit mit Volksverhetzung. Zuvor hatten die Vertreterinnen der Generalstaatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer gefordert, dass P. zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt werden sollte. Die Tagesspiegel-App Aktuelle Nachrichten, Hintergründe und Analysen direkt auf Ihr Smartphone. Dazu die digitale Zeitung. Hier gratis herunterladen. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft hat Tilo P. dem Mitangeklagten Sebastian T. Beihilfe geleistet, als dieser in zwei Fällen die Autos vermeintlicher politischer Gegner angezündet hat. Das Verfahren gegen Sebastian T. war zuvor abgetrennt worden, gegen ihn wird auch weiter unter anderem wegen Coronasubventionsbetrug verhandelt. Er sei nicht bewährungsfähig, habe keine günstige Sozialprognose, sagte die Vertreterin der Generalstaatsanwaltschaft. Tilo P. war angeklagt im Verfahren zu einer ganzen Reihe rechtsextremer Straftaten, die ab 2013 in Berlin-Neukölln begangen worden sein sollen.

Rechte #Gewalt in #Freiburg : Nur #Geldstrafe für #Querdenker

Weil er Linke mit Pfefferspray angriff, ist Robert H. in Freiburg verurteilt worden. Dass er einen Mann mit einem Messer verletzte, bleibt ungestraft. Er war schon mehrfach in handgreifliche Auseinandersetzungen verwickelt, jetzt ist der Freiburger Querdenker-Aktivist Robert H. erstmals verurteilt worden. Das Freiburger Amtsgericht hat den 40-jährigen Mann zu 120 Tagessätzen wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. H., der in der Vergangenheit für die AfD als Stadtrat kandidiert hatte und als Gallionsfigur der Querdenkerszene gilt, hatte im Juni 2021 zwei Jugendliche, die ihn auf der Straße als Faschisten beschimpft hatten, erst verfolgt und dann mit Pfefferspray attackiert. Als ein Mann dazwischen gehen wollte, hatte ihn H. erst mit Pfefferspray angegriffen und ihm dann mit einem Messer eine Schnittwunde zugefügt. (…) Das Verfahren wegen des Messerangriffs sowie der ersten Pfeffersprayattacke gegen die Jugendlichen aus der linken Szene sind inzwischen eingestellt worden. Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft sei es nicht auszuschließen, dass H. in Notwehr gehandelt habe. Verurteilt wurde Robert H. nun allein wegen des Pfeffersprayeinsatzes gegen den 62-jährigen Mann, den er später mit dem Messer attackiert hatte, sowie dessen Frau. Schon früher war H., der nach eigenen Angaben unter dem Asperger-Syndrom leidet, bei politischen Handgreiflichkeiten ohne Strafe davongekommen. Beim Prozess wegen einer Attacke auf einen Passanten im Freiburger Kommunalwahlkampf, bei der H. dabei war und für die der ehemalige AfD-Politiker Dubravko Mandic zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde, war der heute 40-Jährige freigesprochen worden. H. wurde bei beiden Verfahren von der Szene-Anwältin Nicole Schneiders vertreten, die im NSU-Prozess Ralf Wohlleben vertreten hatte.

via taz: Rechte Gewalt in Freiburg :Nur Geldstrafe für Querdenker

Rechte #Gewalt in #Freiburg : Nur #Geldstrafe für #Querdenker

Weil er Linke mit Pfefferspray angriff, ist Robert H. in Freiburg verurteilt worden. Dass er einen Mann mit einem Messer verletzte, bleibt ungestraft. Er war schon mehrfach in handgreifliche Auseinandersetzungen verwickelt, jetzt ist der Freiburger Querdenker-Aktivist Robert H. erstmals verurteilt worden. Das Freiburger Amtsgericht hat den 40-jährigen Mann zu 120 Tagessätzen wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. H., der in der Vergangenheit für die AfD als Stadtrat kandidiert hatte und als Gallionsfigur der Querdenkerszene gilt, hatte im Juni 2021 zwei Jugendliche, die ihn auf der Straße als Faschisten beschimpft hatten, erst verfolgt und dann mit Pfefferspray attackiert. Als ein Mann dazwischen gehen wollte, hatte ihn H. erst mit Pfefferspray angegriffen und ihm dann mit einem Messer eine Schnittwunde zugefügt. (…) Das Verfahren wegen des Messerangriffs sowie der ersten Pfeffersprayattacke gegen die Jugendlichen aus der linken Szene sind inzwischen eingestellt worden. Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft sei es nicht auszuschließen, dass H. in Notwehr gehandelt habe. Verurteilt wurde Robert H. nun allein wegen des Pfeffersprayeinsatzes gegen den 62-jährigen Mann, den er später mit dem Messer attackiert hatte, sowie dessen Frau. Schon früher war H., der nach eigenen Angaben unter dem Asperger-Syndrom leidet, bei politischen Handgreiflichkeiten ohne Strafe davongekommen. Beim Prozess wegen einer Attacke auf einen Passanten im Freiburger Kommunalwahlkampf, bei der H. dabei war und für die der ehemalige AfD-Politiker Dubravko Mandic zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde, war der heute 40-Jährige freigesprochen worden. H. wurde bei beiden Verfahren von der Szene-Anwältin Nicole Schneiders vertreten, die im NSU-Prozess Ralf Wohlleben vertreten hatte.

via taz: Rechte Gewalt in Freiburg :Nur Geldstrafe für Querdenker

Mitglied der #Mainzer #Hofsänger bei #Reichsbürger-#Razzia verhaftet: René R. war als #Regierungsmitglied vorgesehen – #terror

Schock beim berühmtesten Mainzer Fastnachtschor: Bei der Razzia in der Reichsbürgerszene vom 7. Dezember 2022 ist auch ein Mitglied der Mainzer Hofsänger verhaftet worden. Das bestätigte am Mittwochabend der Kapitän der Mainzer Hofsänger, Christoph Clemens, gegenüber der Internetzeitung Mainz&. René R. habe sich in der Coronazeit bei dem berühmten Fastnachtschor beworben, sei aber erst seit März 2022 reguläres und regelmäßiges Mitglied des Chors gewesen. „Der Chor steht unter Schock“, sagte Clemens: „Wir distanzieren uns auf das Entschiedenste von den Ideen, die diese Reichsbürger an den Tag legen.“ (…) Im Zuge der Razzia wurden insgesamt 25 Personen festgenommen, denen die Bundesanwaltschaft „Unterstützung einer terroristischen Vereinigung“ vorwirft. Nun wurde bekannt: Darunter ist auch ein Mitglied der Mainzer Hofsänger. René R. sang seit März 2022 als 1. Tenor aktiv in dem berühmten Fastnachtschor mit, gebürtig ist der Tenor aber aus einem kleinen Ort in der Nähe von Pforzheim im Badischen. Zuerst hatten die Badischen Neuesten Nachrichten von der Verhaftung des „Pforzheimer Carusos“ sowie der SWR berichtet. (…) René R. war in der Gruppierung aber ganz offensichtlich kein Mitglied am Rande, sondern eine wichtige Person: Die Gruppierung hatte für die Bildung einer neuen Regierung bereits den Aufbau eigener Staatsstrukturen geplant, samt Bildung von Ressorts wie Außenpolitik oder Gesundheit. „Für die Leitung solcher Ressorts sind jedenfalls die Beschuldigten Birgit M.-W., Paul G., Ruth L., René R. und Melanie R. vorgesehen“, teilte der Generalbundesanwalt mit. Laut dem Kollektiv Anonymous war R. dabei als „Kulturminister“ vorgesehen.

via mainzund: Mitglied der Mainzer Hofsänger bei Reichsbürger-Razzia verhaftet: René R. war als Regierungsmitglied vorgesehen

Mitglied der #Mainzer #Hofsänger bei #Reichsbürger-#Razzia verhaftet: René R. war als #Regierungsmitglied vorgesehen – #terror

Schock beim berühmtesten Mainzer Fastnachtschor: Bei der Razzia in der Reichsbürgerszene vom 7. Dezember 2022 ist auch ein Mitglied der Mainzer Hofsänger verhaftet worden. Das bestätigte am Mittwochabend der Kapitän der Mainzer Hofsänger, Christoph Clemens, gegenüber der Internetzeitung Mainz&. René R. habe sich in der Coronazeit bei dem berühmten Fastnachtschor beworben, sei aber erst seit März 2022 reguläres und regelmäßiges Mitglied des Chors gewesen. „Der Chor steht unter Schock“, sagte Clemens: „Wir distanzieren uns auf das Entschiedenste von den Ideen, die diese Reichsbürger an den Tag legen.“ (…) Im Zuge der Razzia wurden insgesamt 25 Personen festgenommen, denen die Bundesanwaltschaft „Unterstützung einer terroristischen Vereinigung“ vorwirft. Nun wurde bekannt: Darunter ist auch ein Mitglied der Mainzer Hofsänger. René R. sang seit März 2022 als 1. Tenor aktiv in dem berühmten Fastnachtschor mit, gebürtig ist der Tenor aber aus einem kleinen Ort in der Nähe von Pforzheim im Badischen. Zuerst hatten die Badischen Neuesten Nachrichten von der Verhaftung des „Pforzheimer Carusos“ sowie der SWR berichtet. (…) René R. war in der Gruppierung aber ganz offensichtlich kein Mitglied am Rande, sondern eine wichtige Person: Die Gruppierung hatte für die Bildung einer neuen Regierung bereits den Aufbau eigener Staatsstrukturen geplant, samt Bildung von Ressorts wie Außenpolitik oder Gesundheit. „Für die Leitung solcher Ressorts sind jedenfalls die Beschuldigten Birgit M.-W., Paul G., Ruth L., René R. und Melanie R. vorgesehen“, teilte der Generalbundesanwalt mit. Laut dem Kollektiv Anonymous war R. dabei als „Kulturminister“ vorgesehen.

via mainzund: Mitglied der Mainzer Hofsänger bei Reichsbürger-Razzia verhaftet: René R. war als Regierungsmitglied vorgesehen

#INTEGRATIONSPOLITIK – Kritik an #Bautzener #CDU wegen Zustimmung zu #AfD-Antrag – #braunzone #brandmauer #steigbügelhalter

Die CDU hatte am Montag im Kreistag Bautzen einem Antrag der AfD zugestimmt. Dieser sieht vor, Integrationsleistungen für ausreisepflichtige ausländische Staatsbürger zu streichen. Kritik gab es dafür sowohl aus der eigenen Partei als auch von Linken, SPD und Grünen. Der Bautzener Landrat Udo Witschas verteidigte die Entscheidung: Es sei für ihn unerheblich, wer einen Antrag stellt. Doch welche praktischen Konsequenzen hat der Beschluss eigentlich? Die CDU im Kreistag von Bautzen hat einem Antrag der AfD zur Flüchtlingspolitik mehrheitlich zugestimmt und wird dafür nun von Politikern aus dem Landesverband der eigenen Partei kritisiert. (…) Der Kreistag Bautzen hatte am Montagabend mehrheitlich einem Antrag der AfD-Fraktion zur Kürzung von Integrationsleistungen für ausreisepflichtige Ausländer zugestimmt. 47 Kreisräte stimmten für den Antrag, davon 28 aus der AfD und 19 aus der CDU. Nur der ehemalige Bürgermeister von Bischofswerda, Andreas Erler, stimmte aus der CDU-Fraktion gegen den Antrag, fünf weitere enthielten sich.

via mdr: INTEGRATIONSPOLITIK Kritik an Bautzener CDU wegen Zustimmung zu AfD-Antrag

siehe auch: Nach CDU-Votum für AfD-Antrag: Ärger mit der “Brandmauer” Das Votum von CDU-Kreisräten in Bautzen für einen AfD-Antrag verärgert auch die Unionsspitze in Berlin. Sie macht in Richtung Dresden Druck zu handeln. Wie verhält sich Michael Kretschmer? Die Beschlusslage der CDU ist eindeutig: „Koalitionen und ähnliche Formen der Zusammenarbeit“ lehnt die Partei ab. So hatte es der Bundesparteitag Ende 2018 in Hamburg beschlossen. Anfang 2020 bekräftigte die CDU-Spitze dann noch einmal: „Es gibt keine Zusammenarbeit mit der AfD – weder in direkter noch in indirekter Form.“ CDU-Frontmann Friedrich Merz hatte vor rund einem Jahr in einem Spiegel-Interview gesagt, mit ihm werde es „eine Brandmauer zur AfD geben“. „Die Landesverbände, vor allem im Osten, bekommen von uns eine glasklare Ansage: Wenn irgendjemand von uns die Hand hebt, um mit der AfD zusammenzuarbeiten, dann steht am nächsten Tag ein Parteiausschlussverfahren an.“ Soweit Friedrich Merz vor einem Jahr. Doch nun hatten Anfang dieser Woche 19 CDU-Vertreter im Bautzener Kreistag ihre Hand gehoben und einem Antrag der AfD zur Leistungskürzung von Asylbewerbern zugestimmt. Dessen Wirksamkeit wird zwar von der sächsischen Sozialministerin Petra Köpping (SPD) stark angezweifelt, da es sich dabei um Landeszuweisungen für Integrationsleistungen handelt. Doch davon unbenommen bringt die „Causa Bautzen“ nun nicht nur die CDU-Spitze in Dresden in Bedrängnis, sondern zudem die CDU-Bundesspitze in Rage.

#INTEGRATIONSPOLITIK – Kritik an #Bautzener #CDU wegen Zustimmung zu #AfD-Antrag – #braunzone #brandmauer #steigbügelhalter

Die CDU hatte am Montag im Kreistag Bautzen einem Antrag der AfD zugestimmt. Dieser sieht vor, Integrationsleistungen für ausreisepflichtige ausländische Staatsbürger zu streichen. Kritik gab es dafür sowohl aus der eigenen Partei als auch von Linken, SPD und Grünen. Der Bautzener Landrat Udo Witschas verteidigte die Entscheidung: Es sei für ihn unerheblich, wer einen Antrag stellt. Doch welche praktischen Konsequenzen hat der Beschluss eigentlich? Die CDU im Kreistag von Bautzen hat einem Antrag der AfD zur Flüchtlingspolitik mehrheitlich zugestimmt und wird dafür nun von Politikern aus dem Landesverband der eigenen Partei kritisiert. (…) Der Kreistag Bautzen hatte am Montagabend mehrheitlich einem Antrag der AfD-Fraktion zur Kürzung von Integrationsleistungen für ausreisepflichtige Ausländer zugestimmt. 47 Kreisräte stimmten für den Antrag, davon 28 aus der AfD und 19 aus der CDU. Nur der ehemalige Bürgermeister von Bischofswerda, Andreas Erler, stimmte aus der CDU-Fraktion gegen den Antrag, fünf weitere enthielten sich.

via mdr: INTEGRATIONSPOLITIK Kritik an Bautzener CDU wegen Zustimmung zu AfD-Antrag

siehe auch: Nach CDU-Votum für AfD-Antrag: Ärger mit der “Brandmauer” Das Votum von CDU-Kreisräten in Bautzen für einen AfD-Antrag verärgert auch die Unionsspitze in Berlin. Sie macht in Richtung Dresden Druck zu handeln. Wie verhält sich Michael Kretschmer? Die Beschlusslage der CDU ist eindeutig: „Koalitionen und ähnliche Formen der Zusammenarbeit“ lehnt die Partei ab. So hatte es der Bundesparteitag Ende 2018 in Hamburg beschlossen. Anfang 2020 bekräftigte die CDU-Spitze dann noch einmal: „Es gibt keine Zusammenarbeit mit der AfD – weder in direkter noch in indirekter Form.“ CDU-Frontmann Friedrich Merz hatte vor rund einem Jahr in einem Spiegel-Interview gesagt, mit ihm werde es „eine Brandmauer zur AfD geben“. „Die Landesverbände, vor allem im Osten, bekommen von uns eine glasklare Ansage: Wenn irgendjemand von uns die Hand hebt, um mit der AfD zusammenzuarbeiten, dann steht am nächsten Tag ein Parteiausschlussverfahren an.“ Soweit Friedrich Merz vor einem Jahr. Doch nun hatten Anfang dieser Woche 19 CDU-Vertreter im Bautzener Kreistag ihre Hand gehoben und einem Antrag der AfD zur Leistungskürzung von Asylbewerbern zugestimmt. Dessen Wirksamkeit wird zwar von der sächsischen Sozialministerin Petra Köpping (SPD) stark angezweifelt, da es sich dabei um Landeszuweisungen für Integrationsleistungen handelt. Doch davon unbenommen bringt die „Causa Bautzen“ nun nicht nur die CDU-Spitze in Dresden in Bedrängnis, sondern zudem die CDU-Bundesspitze in Rage.