Die Äußerung des Oberbürgermeisters Martin Horn, die in einer Gemeinderatssitzung gegenüber einem AfD-Stadtrat getätigt wurde, ist rechtmäßig. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) entschieden. „Das ist schade, dass Sie das nicht verstehen, aber vielleicht hängt das auch am eingeschränkten Demokratieverständnis“, hatte Martin Horn dem Stadtrat entgegnet. Nach dem Verwaltungsgericht Freiburg hat nun auch der VGH geurteilt, dass der Oberbürgermeister sich so äußern durfte. Damit wird die Berufung des Stadtrats zurückgewiesen. Das Gericht führt aus, dass die Äußerung des Oberbürgermeisters im Anschluss an einen provokanten Redebeitrag gefallen sei und innerhalb der zu beachtenden Grenzen einer kommunalpolitischen Debatte erfolgt ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 03.11.2022, Az. VGH 1 S 2686/21). Das Rechtsamt der Stadt zeigt sich zufrieden mit der Entscheidung: „Nun hat auch der Verwaltungsgerichtshof klargestellt, dass der Oberbürgermeister als politischer Akteur in der Gemeinderatsdebatte selbstverständlich nicht neutral sein muss“, so der Leiter des Rechtsamts Matthias Müller. Zumal die Äußerung nicht aus dem Nichts kam. „Letztlich sagt das Urteil in einfachen Worten: Wer austeilen will, muss auch einstecken können“, so Müller weiter. Nach der erfolglosen Klage gegen die Äußerung des Oberbürgermeisters beim Verwaltungsgericht Freiburg legte der AfD-Stadtrat Berufung beim VGH Baden-Württemberg ein. Diese Berufung wies das Gericht im Wesentlichen mit folgender Begründung zurück: Der Oberbürgermeister habe Äußerung nicht als Sitzungsleiter, sondern als Mitglied des Gemeinderats getätigt. Damit unterliege er denselben rechtlichen Grenzen wie alle anderen Gemeinderäte, nicht aber einer Neutralitätspflicht. Mit seinen Worten habe er sein Rederecht wahrgenommen

via regiotrends: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg weist Berufung von AfD-Stadtrat zurück – Urteil: OB Martin Horn darf im politischen Diskurs einer Gemeinderatssitzung Stellung beziehen