Einer Tagesmutter, die Bezug zur rechten Szene hat, darf nicht aus diesem Grund die Berufserlaubnis verweigert werden. Es gebe keine gesetzliche Vorschrift, die von Kindertagespflegepersonen eine dem Grundgesetz förderliche Arbeit verlange, hieß es in der Urteilsbegründung der 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Schwerin am Donnerstag. Geklagt hatte eine Tagesmutter, der die Erlaubnis zur Tagespflege durch den Landkreis verweigert worden war. Ihr Mann ist Mitglied der rechtsextremen NPD und auch sie selbst wird vom Verfassungsschutz laut Aussage des Gerichts «der lokal-rechtsextremistischen Szene» zugeordnet. Der Landkreis Ludwigslust-Parchim hatte argumentiert, dass daher eine mögliche ideologische Schädigung der Kinder nicht ausgeschlossen werden könne. Die Behörde stellte die Eignung der Frau zur Ausübung der Kinderbetreuung mit dem Verweis infrage, dass die gesellschaftliche Integration der Kinder gefährdet sei, womöglich könnten sie in eine Parallelgesellschaft abdriften. Das Gericht sieht für diese Entscheidung keine rechtliche Grundlage. Im zugehörigen Landesgesetz – dem Kindertagesförderungsgesetz (KiföG) – wird zwar von Kindertagesstätten gefordert, die Ziele des Grundgesetzes in ihre Arbeit einzubeziehen, nicht aber bei Tagespflegepersonen.
via zeit: Gericht: Tagesmutter mit NPD-Bezug darf ihren Job ausüben
