Der Vorsitzende der AfD-Fraktion in BW, Bernd Gögel, hat einen Strafbefehl erhalten. Es geht um den Vorwurf der Schwarzarbeit. Gögel hat Einspruch eingelegt. Das Amtsgericht Pforzheim sieht es als erwiesen an, dass der Chef der AfD-Landtagsfraktion, Bernd Gögel, Arbeitsentgelt in elf Fällen vorenthalten und veruntreut hat. Es verhängte daher eine Geldstrafe von rund 27.000 Euro. Würde Gögel den Strafbefehl annehmen, wäre er vorbestraft. Laut einem Sprecher der AfD-Landtagsfraktion legte Gögel Einspruch gegen die Entscheidung ein. (…) . Vermutlich beziehen sich die Vorwürfe auf seine Zeit als selbstständiger Speditionskaufmann vor seiner Laufbahn als Abgeordneter. Der Ständige Ausschuss des Landtags hatte dem Vernehmen nach im September 2022 beschlossen, die Immunität Gögels aufzuheben.

via swr: VORWURF DER SCHWARZARBEIT Strafbefehl für baden-württembergischen AfD-Fraktionschef Gögel

siehe auch: Gögel legt Einspruch ein Amtsgericht Pforzheim erlässt Strafbefehl gegen AfD-Fraktionschef Gögel 27.300 Euro Geldstrafe soll AfD-Fraktionschef Bernd Gögel zahlen. Das Pforzheimer Amtsgericht hat gegen ihn einen Strafbefehl erlassen. Gögel hat offenbar bereits Einspruch eingelegt. Bernd Gögel, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg. Das Amtsgericht Pforzheim hat im Ermittlungsverfahren gegen den AfD-Fraktionsvorsitzenden Bernd Gögel einen Strafbefehl wegen des Vorwurfs des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in elf Fällen erlassen. Außerdem verhängte das Gericht eine Geldstrafe in Höhe von 140 Tagessätzen zu je 195 Euro. (…) Laut Handelsregister ist das Unternehmen 2003 gegründet und 2017 aufgelöst worden. Über mehrere Jahre und in mehreren Fällen sollen, so berichten übereinstimmend mehrere informierte Quellen, Personen für Arbeiten in dem Betrieb lediglich „Trinkgelder für Freundschaftsdienste“ erhalten haben, obwohl sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen seien.