Die Ampel-Regierung will mit einem Aktionsplan die Rechte von LGBTIQ+ stärken. Er sieht auch eine Anpassung im Grundgesetz vor. Am Freitagmittag wurde der Aktionsplan „Queer leben“ für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt im Kabinett beschlossen. Der bundesweit erste Aktionsplan dieser Art soll Queerfeindlichkeit entgegenwirken und die Rechte von LGBTIQ+ stärken. „Dieser Tag ist historisch“, sagte Sven Lehmann, der Queerbeauftragte der Bundesregierung, der den Aktionsplan mit den einzelnen Ressorts abstimmte. Die Demokratie messe sich daran, wie die Gesellschaft mit Minderheiten umgehe: „Damit das auch für queere Menschen in der Gesellschaft gilt, ist eine aktive Politik notwendig.“ Die Bundesregierung sende damit „ein starkes, auch internationales Signal“. Die Maßnahmen des Aktionsplans gliedern sich in sechs Teilbereiche, darunter rechtliche Anerkennung, Sicherheit, Gesundheit und die Stärkung von Communitystrukturen. Konkret soll beispielsweise der Gleichbehandlungsartikel des Grundgesetzes (Artikel 3 Absatz 3) um ein „explizites Verbot der Diskriminierung wegen der sexuellen Identität“ erweitert werden. (…) Das teilweise verfassungswidrige Transsexuellengesetz (TSG) soll durch das Selbstbestimmungsgesetz ersetzt werden, das die Änderungen des Geschlechtseintrags im Personenstand grundsätzlich per Selbstauskunft möglich machen soll. Für trans und inter Personen, die in der Vergangenheit durch die Gesetzgebung Körperverletzungen durchlebten und Zwangsscheidungen vollziehen mussten, wird ein Entschädigungsfonds eingerichtet.
via taz: Aktionsplan für sexuelle Vielfalt :Mehr Schutz für queere Menschen
