Das juristische Verfahren um den Rechtsextremisten Sven Liebich geht in die nächste Runde. Vor zwei Wochen hatte ihn das Landgericht Halle wegen Verleumdung und Volksverhetzung in einem Berufungsverfahren erneut zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Dagegen hat Liebich Revision eingelegt. Das Oberlandesgericht in Naumburg muss nun über den Fall entscheiden. (…) Liebich war Ende Oktober zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden, unter anderem wegen Verleumdung und Volksverhetzung. Bereits vor zwei Jahren hatte das Amtsgericht gegen den Rechtsextremisten eine Haftstrafe von elf Monaten verhängt. Dagegen legte Liebich Berufung ein. Im Berufungsprozess bestätigte das Landgericht zum Teil die Einschätzung des Amtsgerichtes.

via mdr: PROZESS IN HALLE Rechtsextremist Liebich legt Revision gegen Urteil ein