Seit im Bundestagswahlkampf 2021 in Zwickau Plakate der rechtsextremen Partei “Dritter Weg” mit dem Slogan “Hängt die Grünen” auftauchten, sind diese ein Fall für die Justiz. Trotzdem in München nun zwei Parteimitglieder wegen Volksverhetzung verurteilt wurden, will das Amtsgericht Zwickau kein Hauptverfahren gegen zwei weitere Mitglieder der Partei eröffnen. Die Staatsanwaltschaft reichte deshalb Beschwerde ein. Der Streit um den Umgang mit Hetzplakaten der rechtsextremen Partei “Dritter Weg” mit dem Slogan “Hängt die Grünen” geht in die nächste Runde. Während das Amtsgericht München jüngst zwei Männer verurteilt und die Plakate als Volksverhetzung und Aufruf zum Totschlag gewertet hat, hat es das Amtsgericht Zwickau abgelehnt, ein Hauptverfahren zu eröffnen, wie am Donnerstag die “Freie Presse” berichtete. Hintergrund der Ablehnung seien demnach “rechtliche Gründe”. Zu konkreten Details habe sich das Gericht bisher nicht geäußert. Die Staatsanwaltschaft Zwickau hat laut einer Sprecherin Beschwerde eingelegt, so dass der Beschluss noch nicht rechtskräftig ist.

via mdr: Streit um “Hängt die Grünen”-Plakate geht weiter