Keine Ausbildung für einen rechtsextremen Referendar beim Chemnitzer Rechtsanwalt und Vorsitzenden der “Freien Sachsen”. Das VG hat Sorge um Funktionsfähigkeit der Rechtspflege und suchte einen anderen Anwalt aus. Nun muss das OVG entscheiden. Ein sächsischer Referendar wollte seine Ausbildung bei einem Chemnitzer Rechtsanwalt absolvieren, der auch Vorsitzender der “Freien Sachsen” ist. Die Justizverwaltung Sachsen lehnte seinen Antrag ab, wogegen der Referendar und der Rechtsanwalt klagen und Eilrechtsschutz beantragt haben. Beim Verwaltungsgericht (VG) Chemnitz blieben sie im Eilverfahren nun erfolglos (Beschl. v. 27.10.2022, Az. 3 L 455/22). Dass der Referendar Matthias B., selbst Mitglied der rechtsextremen Kleinstpartei “Der III. Weg” und ein Ex-NPD-Funktionär, überhaupt zum Jura-Referendariat zugelassen werden durfte, hatten mehrere Gerichte in Sachsen zu entscheiden. Zuvor beschäftigte der Fall bereits Gerichte in Bayern, Thüringen und sogar das Bundesverfassungsgericht. Am Ende entschied der Verfassungsgerichtshof (VerfGH) in Leipzig, dass er in Sachsen sein Referendariat antreten darf. (…) Das VG hat Zweifel an der Verfassungstreue von Referendar und Rechtsanwalt. Das gesellschaftliche Vertrauen in die Justiz könne beeinträchtigt werden, wenn ein Referendar einem Rechtsanwalt zur Ausbildung zugewiesen würde, ohne dass die Möglichkeit einer “Reglementierung” bestehe, heißt es in der Pressemitteilung des VG. Für den Referendar seien die anderen Stationen etwa Zivil- und Verwaltungsstation über die Auflage von vornherein vorausgewählt gewesen, teilte ein Sprecher des VG mit. Bei der Anwaltsstation blieb ihm ein Auswahlrecht, allerdings mit Rückausnahme. Die Zuweisung an einen anderen vom OLG ausgesuchten Chemnitzer Anwalt anstelle von Kohlmann sieht das VG “nicht als offensichtlich falsch” an. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Die Antragsteller haben mittlerweile Beschwerde zum Sächsischen Oberverwaltungsgericht eingelegt. Das wird zeitnah entscheiden.
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