Wegen der Anbringung des “Z”-Symbols in der Heckscheibe seines Autos wurde ein 62-Jähriger wegen der Billigung von Straftaten schuldig gesprochen. Das Amtsgericht Hamburg verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von insgesamt 4.000 Euro. Durch das Anbringen eines “Z”-Symbols an der Heckscheibe seines Autos hat sich ein 62-Jähriger der Billigung von Straftaten schuldig gemacht und muss eine Geldstraße von 80 Tagessätzen zu je 50 Euro, also insgesamt 4.000 Euro zahlen. So entschied das Amtsgericht (AG) Hamburg am Dienstag (Urt. v. 25.10.2022, Az. 240 Cs 121/22). Der Angeklagte hatte ein weißes DIN-A4-Blatt mit einem blauen Z an seinem Auto befestigt. “Darin liegt nach Auffassung des Gerichts über eine Solidarisierung mit Russland hinaus ein Gutheißen des Ukraine-Krieges, bei dem es sich um einen Angriffskrieg im Sinne des Völkerstrafgesetzbuches handelt”, erklärte ein Gerichtssprecher. Dies ist gemäß § 140 Nr. 2 Strafgesetzbuch (StGB) i.V. mit § 138 Abs. 1 Nr. 5 StGB und § 13 Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) strafbar.

via lto: Billigung des Ukraine-Kriegs 4.000 Euro Geld­strafe für “Z”-Symbol in Heck­scheibe