Am Dienstag hat der Prozess wegen verbreiteter Wahlplakate mit dem Slogan “Hängt die Grünen” begonnen. Bei den zwei angeklagten Männern handelt es sich um Mitglieder der rechtsextremen Splittergruppe “Der III. Weg”. Im Prozess um die Wahlplakate der rechtsextremen Gruppe “Der III. Weg” mit dem Slogan “Hängt die Grünen” müssen sich ab Dienstag zwei Angeklagte wegen der öffentlichen Aufforderung zu Strataten und Volksverhetzung verantworten. Verhandelt wird vor dem Amtsgericht (AG) München. Die Staatsanwaltschaft wirft den 65 und 42 Jahre alten Männern vor, für mehr als 25 Plakate verantwortlich zu sein, die während des Bundestagswahlkampfes im September 2021 in München sowie Cham und Roding in der Oberpfalz aufgehängt worden waren. Eines davon hing in Sichtweite des Stadtbüros der Grünen in München.  Die zwei szenebekannten Männer wollten sich zu Prozessbeginn nicht zu den Vorwürfen äußern. Der 65-Jährige war damals Vorsitzender der Partei “Der III. Weg” und gilt nach Ansicht der Staatsanwaltschaft als Verantwortlicher im Sinne des Presserechts. Er soll auch die Anbringung der Plakate an Orten in Bayern und auch in Sachsen veranlasst haben. Der 42-Jährige war der Anklage zufolge stellvertretender Vorsitzender des Landesverbands Bayern.

via lto: AG München Pro­zess um “Hängt die Grünen”-Pla­kate hat begonnen