Die Verurteilung der NSU-Terroristin Beate Zschäpe zur Höchststrafe war rechtens. Eine Verfassungsbeschwerde der 47-Jährigen blieb erfolglos, wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Montag mitteilte. Es sei weder dargelegt worden noch aus sich heraus ersichtlich, dass Zschäpe in ihren Justizgrundrechten verletzt sei. Eine Kammer des Zweiten Senats nahm die Beschwerde deshalb gar nicht zur Entscheidung an. (Az. 2 BvR 2222/21) (…) Das Oberlandesgericht (OLG) München hatte Zschäpe im Juli 2018 nach einem international vielbeachteten Mammutprozess als Mittäterin zu lebenslanger Haft verurteilt – auch wenn es nie einen Beweis dafür gab, dass sie selbst an einem der Tatorte war. Die Richter stellten nach mehr als fünf Jahren und über 400 Verhandlungstagen auch die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen. Revision verworfen Dieses Urteil ist seit gut einem Jahr rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf Zschäpes Revision im August 2021 per schriftlichem Beschluss – ohne vorherige Verhandlung.

via zeit: NSU-Terroristin Zschäpe scheitert mit Verfassungsbeschwerde