Schlimmer hätte es für den 67-jährigen Angeklagten kaum kommen können: sieben Jahre Haft, unter anderem wegen illegalem Waffenbesitz und Waffenhandel. Meinerzhagen/Hagen – Die 6. große Strafkammer des Landgerichts verurteilte den Meinerzhagener wegen Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz sowie illegalen Waffenbesitz und Waffenhandel zu einer Haftstrafe von sieben Jahren. Gleichzeitig entschied die Kammer, dass die Voraussetzungen für seine Einweisung in eine forensische Klinik zur Behandlung seiner Alkoholabhängigkeit nicht gegeben seien. Zwei einschlägige Vorstrafen des Angeklagten zu drei Jahren (März 2002) sowie fünf Jahren und drei Monaten Haft (Ende 2010) trieben das Strafmaß in die Höhe: „Wenn sich jemand durch mehrjährige Haftstrafen nicht abhalten lässt, dann frage ich mich, ob die jetzige Strafe eine Wirkung zeigen wird“, bemerkte der Vorsitzende Richter Christian Potthast in seiner Urteilsbegründung und wiederholte eine Bemerkung von Staatsanwältin Julia Frehse über die „Unbelehrbarkeit“ des Angeklagten. Teil der Kunden rechtsradikal Denn er hatte seiner Waffenleidenschaft unmittelbar nach seinen Haftentlassungen wieder gefrönt – „ohne das geringste Unrechtsbewusstsein“, wie der Vorsitzende Richter betonte. Er zeigte sich besonders erzürnt darüber, „dass ein Teil der Kunden offenkundig rechtsradikal ist“ und verwies auf ein Foto, auf dem einer dieser Kunden „mit Hitlergruß“ posiert. Das sei umso befremdlicher, als der Angeklagte in Krakau groß geworden sei, einer Stadt, die erheblich unter der Nazi-Herrschaft gelitten habe. Trotz aller Aufklärungsbemühungen in der Schule sei im Angeklagten keinerlei Problembewusstsein entstanden, kein „Störgefühl“ angesichts von Waffenkäufern, die sich selber in der Tradition von Kriegsverbrechern sehen.

via come.on: Waffenhändler aus MK: Teil der Kunden „offensichtlich rechtsradikal“

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