Seit 2013 gibt es den sogenannten “Kampf der Nibelungen” – laut Sächsischem Verfassungsschutz das “jährlich stattfindende Highlight der bundesweiten rechtsextremistischen Kampfsportszene”. 2019 ist die Veranstaltung in Ostritz im sächsischen Landkreis Görlitz verboten worden. Am Mittwoch ist vor dem Verwaltungsgericht Dresden die Rechtmäßigkeit dieses Verbots verhandelt worden. Die Entscheidung hat laut Experten auch Einfluss auf andere rechtsextreme Kampfsportveranstaltungen in Sachsen. Das Verwaltungsgericht Dresden hat die Klage gegen das Verbot der rechtsextremistischen Kampfsportveranstaltung “Kampf der Nibelungen” abgewiesen. Das Gericht teilt die Ansicht der Stadt Ostritz, dass bei der beabsichtigt gewesenen Veranstaltung eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung bestand. “Im Vordergrund habe keine Sportveranstaltung gestanden, sondern die Vorführung von Kampftechniken sowie die Kampfertüchtigung als Einstieg in den physischen politischen Kampf, um auf diese Weise politische Ziele gewaltsam durchsetzen zu können.” Claudia Kucklick Präsidentin des Verwaltungsgerichts
via mdr: Neonazis im Kampfsport: Gericht bestätigt Verbot von “Kampf der Nibelungen”
siehe auch: Neonazi-Kampfsportveranstaltung : Gericht weist Klage gegen Verbot von “Kampf der Nibelungen” ab 2019 hatten sächsische Behörden eines der größten Kampfsportevents der Neonaziszene untersagt. Auch das Verwaltungsgericht Dresden hat dies nun bestätigt. Das Verbot des Neonazi-Kampfsportevents “Kampf der Nibelungen” im Jahr 2019 ist rechtens. Das entschied das Verwaltungsgericht Dresden und wies damit eine Klage des Veranstalters ab. So habe damals tatsächlich eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit bestanden, was die zuständige sächsische Stadt Ostritz zutreffend angenommen habe, als sie die für Oktober 2019 geplante Veranstaltung untersagt hatte. Die Veranstaltung “Kampf der Nibelungen” wurde von 2013 bis 2018 jährlich ausgerichtet. Das Bundesamt für Verfassungsschutz ordnet sie der Neonaziszene zu. Die Stadt Ostritz hatte ihr Verbot damit begründet, dass die Veranstaltung keinen Sportcharakter habe. Sie diene vielmehr der rechtsextremen Kampfertüchtigung und damit der Vorbereitung eines politischen Kampfs