Wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz bei der städtischen Volkstrauertagsfeier hat das Amtsgericht Zweibrücken Detlef Walk verurteilt. Das wurde teuer. Wegen eines Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz ist der Führer der rechtsextremistischen Kameradschaft „Nationaler Widerstand Zweibrücken“ (NWZ), Detlef Walk, am Freitag vom Amtsgericht Zweibrücken zu einer Geldstrafe von 1350 Euro (90 Tagessätze zu je 15 Euro) verurteilt worden. Zudem muss er die Prozesskosten tragen. Der 56-jährige, weit über die Stadt hinaus bekannte Neonazi hatte anlässlich des Volkstrauertages am 14. November 2021 einen Aufmarsch über den Zweibrücker Hauptfriedhof zum dortigen Ehrenfriedhof organisiert – diesen aber nicht als Versammlung bei der städtischen Ordnungsbehörde angemeldet. (…) Oberamtsanwalt Volker Gries beantragte in seinem Plädoyer sogar eine Geldstrafe von 2000 Euro (80 Tagessätze zu je 25 Euro) für den Angeklagten, den er als „Wiederholungstäter“ einstufte. Und in der Tat war der Zweibrücker 2018 schon einmal wegen eines ähnlichen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz verurteilt worden. Richter Trümper rechnete dem 56-Jährigen allerdings an, dass er zwar einschlägig, aber bislang strafrechtlich „nur geringfügig in Erscheinung getreten“ sei. (…) Ein Mitarbeiter Stefaniaks, inzwischen im Ruhestand, gab zu Protokoll, dass der oberste Nationale Widerständler Walk, angesprochen auf diese Provokation, ihm gegenüber geäußert habe, dass er „Aufmerksamkeit sucht“. Und eben diese öffentliche Aufmerksamkeit bekäme er nur, wenn seine Gruppierung zum Zeitpunkt der traditionellen Gedenkfeier der Stadt Zweibrücken aktiv werde, berichtete der 65-jährige ehemalige Ordnungsamtsmitarbeiter dem Gericht.
via saarbruecker zeitung: Nationaler Widerstand Zweibrücken: Urteil nach Volkstrauertag-Eklat : Rechtsextremer Kameradschaftsführer muss 1350 Euro zahlen
siehe dazu auch: “DER NATIONALE WIDERSTAND ZWEIBRÜCKEN”. Militante Neonazis in der Westpfalz
