Nachdem im Dezember 2021 ein Polizist wegen Beleidigung verurteilt worden war, hat das Kölner Landgericht ein Urteil nun aufgehoben. Der Mann hatte einen schwarzen Kollegen gebeten, im Rollenspiel einen Dealer darzustellen. Ein Polizist, der in erster Instanz wegen Beleidigung verurteilt worden war, hat im Revisionsverfahren vor dem Kölner Landgericht Recht bekommen. Den Sachverhalt, der einen Polizeihauptkommissar auf die Anklagebank brachte, schilderten er und mehrere seiner Kollegen gleich. Bei der Anleitung einer Übung habe der Angeklagte den einzigen dunkelhäutigen Mann in der Runde aufgefordert, die Rolle des Dealers zu spielen: “Schaffen wir ein realistisches Bild.” Dessen irritierten Blick habe er dann kommentiert mit: “Jeder bekommt hier ein bisschen Rassismus ab.” Das Amtsgericht hatte den 45-jährigen Polizisten daraufhin wegen einer rassistischen Beleidigung verwarnt und zusätzlich eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 100 Euro für ein Jahr zur Bewährung ausgesetzt. Dagegen ging der Verteidiger des Mannes in Berufung, so dass nun vor dem Landgericht neu verhandelt wurde. (…) Schon vor seinem Schlussplädoyer hatte Verteidiger Andreas Kerkhof mit zahlreichen Kommentaren versucht, die Äußerung seines Mandanten in einem besseren Licht erscheinen zu lassen. So zitierte er unter anderem eine rassistische Äußerung, die dem früheren Bundespräsidenten Heinrich Lübke zugeschrieben wird, um zu illustrieren, dass man über derartige Sätze früher gelacht habe. Die Polizei sei eben “wie die Bundeswehr: da wird geschossen, getötet, gestorben, das ist ein wilder Haufen.” Ein Schwarzer müsse dort im Rollenspiel als Dealer herhalten, wie auch eine blonde Polizistin mit Tätowierungen bei Bedarf die Rolle einer Prostituierten zu übernehmen habe. (…) Der Staatsanwalt fasste sich kurz: “Ich teile die Einschätzung des erstinstanzlichen Urteils und beantrage, den Berufungsantrag zu verwerfen”, so sein ganzes Plädoyer, mit dem er die Kammer nicht umzustimmen vermochte. Das Berufungsverfahren endete für den angeklagten Polizisten mit einem Freispruch. Richterin Sella-Geusen zog eine Analogie zum Satz “Soldaten sind Mörder”, an dem sich in den 1990er Jahren die Geister schieden. Im Zusammenhang damit sei entschieden worden, dass es sich nicht um die Beleidigung eines einzelnen handele, wenn eine abwertende Äußerung einer unüberschaubar großen Gruppe gelte. Betroffener von Urteil sprachlos Ein Satz wie beispielsweise “Alle Farbigen sind kriminell” sei rassistisch und volksverhetzend, nicht aber eine individuelle Beleidigung. Nach Darstellung der Richterin sei der Polizist, der den dunkelhäutigen Dealer nachstellen sollte, nicht als Kollege degradiert worden. Es sei ihm lediglich in einem Spiel eine Rolle zugewiesen worden, “weil er von der Optik her passt”.
via t-online: Kollege in Berufungsverfahren freigesprochen Polizist muss rassistische Äußerung dulden