Nach unserer Klage musste die Polizei Berlin zugeben, dass sie doch nicht all ihre Dokumente aus Einsätzen geheimhalten kann. Trotzdem gibt es weiterhin massive Probleme mit der Transparenz bei der Polizei. Im vergangenen Jahr war die Polizei Berlin der Ansicht, all ihre Dokumente in Bezug auf Polizeieinsätze seien von so elementarer Bedeutung für die Sicherheit des Landes Berlin, dass sie niemals aufgrund des Informationsfreiheitsgesetzes herausgegeben werden müssten. Wäre diese Ansicht zutreffend, führte dies dazu, dass die Behörde, die wie kaum eine andere im Land in die Grundrechte von Bürger*innen eingreifen darf, der Kontrolle durch die kritische Öffentlichkeit weitestgehend entzogen wäre. Das konnten wir nicht hinnehmen und haben geklagt – jetzt mit Erfolg! Hintergrund des Rechtsstreits war ein Polizeieinsatz im Jahr 2020. Die Polizei räumte am 3. Oktober des Jahres den Weinbergpark im Berliner Bezirk Mitte. Der Kläger verlangte die Übersendung aller Unterlagen über den Einsatz und die Behörde blockte ab – mit offensichtlich unzutreffenden Argumenten.
Konkret war sie der Auffassung, die Herausgabe der Dokumente über den Einsatz würden behördliche Maßnahmen gefährden. Mit dieser Argumentation lassen sich jedoch nur Informationen über künftige Einsätze zurückhalten und auch das nur vorübergehend. Sobald der Einsatz abgeschlossen ist, besteht eine Herausgabepflicht. Außerdem führte die Polizei an, eine Offenlegung der Dokumente würde eine schwerwiegende Gefährdung des Gemeinwohls darstellen. Allerdings konnte sie im Anschluss nicht argumentieren, warum die konkret angefragten Unterlagen im Falle ihres Bekanntwerdens das Wohl des Bundes oder eines Landes schwerwiegend beeinträchtigen würden. Bei den Dokumenten ging es um das Räumen eines Parks. Vor dem Berliner Verwaltungsgericht versuchte die Polizei sodann gar nicht erst, diese Ansicht zu rechtfertigen. Nachdem die Klage begründet worden ist, erkannte sie sofort an, einen Teil der Unterlagen herausgeben zu müssen. Damit war die Sache jedoch noch nicht erledigt, sondern die Polizei ließ sich fünf Monate Zeit, um ihren Worten Taten folgen zu lassen und die angefragten Unterlagen geschwärzt herauszugeben. Polizei verschleppt Verfahren Auch wenn die Polizei mittlerweile eingesehen hat, dass sie nur in Ausnahmefällen Informationen zurückhalten darf und dies sehr genau begründen muss, sieht es so aus, als würde sie auch in Zukunft das Informationsfreiheitsgesetz missachten. Sie braucht regelmäßig Monate, um Überhaupt über Anfragen und Widersprüche zu entscheiden und wenn sie das tut, stellt sie sich häufig auf rechtliche Standpunkte, die kaum haltbar sind. Dagegen gerichtlich vorzugehen ist für viele Antragsteller*innen jedoch mit Aufwand und einem Kostenrisiko verbunden.
via fragdenstaat: Polizei Berlin unterliegt vor Gericht: Doch keine schwerwiegende Gefahr
Von <a href=”//commons.wikimedia.org/wiki/User:GPSLeo” title=”User:GPSLeo”>Leonhard Lenz</a> – <span class=”int-own-work” lang=”de”>Eigenes Werk</span>, CC0, Link – symbolbild