AfD und NPD rufen An­hän­ge­r:in­nen zur Mitarbeit in der Justiz auf. Der Justizminister will das durch Regeln zur Verfassungstreue verhindern. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will klarstellen, dass Ex­tre­mis­t:in­nen nicht Schöf­f:in­nen werden können. Ein erster Vorschlag für die Änderung des Deutschen Richtergesetzes liegt bereits vor. Damit würde die ohnehin bestehende Rechtslage sichtbarer gemacht. In Deutschland wirken an Strafurteilen oft auch Lai­en­rich­te­r:in­nen mit, die Schöff:innen. Sie sollen die Lebensnähe der Justiz sicherstellen und haben das gleiche Stimmrecht wie Berufsrichter:innen. Bundesweit gibt es rund 40.000 Schöff:innen. Immer wieder rufen NPD und AfD ihre Mitglieder und An­hän­ge­r:in­nen dazu auf, Schöf­f:in­nen zu werden. (…) Tatsächlich ist die Rechtslage längst geklärt. Denn das Bundesverfassungsgericht hat 2008 entschieden, dass für ehrenamtliche Rich­te­r:in­nen die gleichen Anforderungen an die Verfassungstreue gelten wie für hauptberufliche Richter:innen.

via taz: Keine Nazis als Schöffen bei Gericht – Justizminister will Gesetz ändern

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1 Comment

Thomas Ganskow · March 24, 2022 at 10:14 pm

Nur, dass das, was das Bundesverfassungsgericht 2008 beschlossen hat, offensichtlich wenig Wirkung entfaltet hat, sieht man, wie viele Richter als Mitglieder der AfD für Mandate kandidieren.

Insofern scheint es dringend notwendig, eine Sicherstellung dessen, was das BVerfG geurteilt hat, vorzunehmen. Allerdings habe ich Zweifel daran, dass der Gesetzentwurf der BMJ das erfüllt.

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