Wegen des Verstoßes gegen die Corona-Schutzverordnung hat sich der AfD-Landtagsabgeordnete Gerhard Schenk aus Bebra abermals vor dem Amtsgericht in Bad Hersfeld verantworten müssen.Bad Hersfeld – Dabei ging es um den Vorwurf, er sei am 16. November 2020 vor der Sitzung des Kreistags ohne die seinerzeit vorgeschriebene Mund- und Nasenbedeckung auf den Gängen der Waldhessenhalle umhergelaufen. Auf den Hinweis eines vor Gericht erschienenen Zeugen, dass er in der Halle eine Maske zu tragen habe, hätte Schenk damals erwidert, dass ihn das nicht interessiere und er eine Ordnungswidrigkeit in Kauf nehme. Sich so geäußert zu haben, bestritt Schenk und sprach davon, Strafanzeige wegen uneidlicher Falschaussage gegen den Zeugen stellen zu wollen. Auch Richterin Kim Wagner bezichtigte Schenk, nicht unvoreingenommen in die Verhandlung gegangen zu sein. Er stellte einen Befangenheitsantrag, der aber abgelehnt wurde. Schenk fühlte sich auch diskriminiert, da er trotz vorgelegten Attests seine FFP-2-Maske aufbehalten musste. Das medizinische Schriftstück habe laut Richterin keinerlei medizinische Begründung enthalten.

via hna: Keine Maske – 100 Euro – Landtagsabgeordneter Schenk (AfD) aus Bebra abermals zu Bußgeld verurteilt