2020 hatte der Bundestag ein Bußgeld gegen die AfD wegen der Annahme illegaler Spenden verhängt. Ein Gericht sah das nun als rechtens an, die Partei muss zahlen – erneut. Die AfD ist erneut mit der Klage gegen ein Bußgeld wegen Verstoßes gegen das Spendenannahmeverbot im Parteiengesetz gescheitert. Nach einem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts muss die Partei den Betrag in Höhe von 108.412,80 Euro an den Deutschen Bundestag zahlen (Az. VG 2 K 213/20).
Der damalige Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) hatte das Bußgeld im November 2020 verhängt, nachdem ein Schweizer Unternehmen 2016 die Kosten einer Parteiveranstaltung in Düsseldorf in Höhe von 36.137,60 Euro übernommen hatte. Der Konzern sei nicht der wahre Spender, dessen Name sei der AfD vielmehr nicht bekannt, so der Bundestag. Bei der Kostenübernahme handle es sich also um eine anonyme Spende, die dem Bundestagspräsidenten außerdem nicht unverzüglich gemeldet worden sei. Die AfD argumentierte, dass es sich bei dem Kongress in Düsseldorf nicht um eine Parteiveranstaltung gehandelt habe. Weder der Landes- noch der Bundesverband seien in Organisation und Ablauf eingebunden gewesen. Organisiert habe die Veranstaltung der damalige Sprecher des Landesverbands der AfD in Nordrhein-Westfalen, Marcus Pretzell, als Mitglied des Europäischen Parlaments. Die Leistung des Schweizer Unternehmens sei nicht für die Partei bestimmt gewesen. Die 2. Kammer des Berliner Verwaltungsgerichts sieht das anders. Bei dem Kongress habe es sich um eine der Partei zurechenbare Veranstaltung gehandelt. Verantwortlich für Organisation und Durchführung sei Pretzell in seiner Funktion als damaliger Sprecher des NRW-Landesverbands gewesen. Mit dem Kongress sei für die AfD geworben worden. Das Verhalten Pretzells müsse sich die Partei zurechnen lassen. Die Höhe der verhängten Sanktion entspreche den gesetzlichen Vorgaben, heißt es.

via zeit: AfD verliert weiteren Parteispendenprozess

siehe auch: VG Berlin – AfD ver­liert Par­tei­s­pen­den­pro­zess. Eine AG in der Schweiz zahlte eine Rechnung für die AfD – und die muss nun die dreifache Höhe des Betrags an den Deutschen Bundestag zahlen. Nach Ansicht des VG Berlin handelte es sich nämlich um eine unzulässige Spende. Die AfD hat einen Prozess in der “Spendenaffäre” vor dem Verwaltungsgericht (VG) Berlin verloren. Sie muss nun wegen eines Verstoßes gegen ein Spendenannahmeverbot im Parteiengesetz (PartG) rund 100.000 Euro an die Verwaltung des Deutschen Bundestags zahlen (Urt. v. 16.02.2022, Az. VG 2 K 213/20). Es handelt sich nicht um das erste Urteil des VG Berlin zur “Spendenaffäre”. Hintergrund des Falls ist der Kongress “Europäische Visionen – Visionen für Europa” im Jahr 2016. Ursprünglich war die Veranstaltung mit der Europäischen Fraktion “Europäische Konservative und Reformer” (EKR) geplant, zu der auch der damalige Sprecher des AfD-Landesverbandes Nordrhein-Westfalen Marcus Pretzell gehörte. Nach Absage der EKR wurde der Kongress jedoch unter dem Banner der AfD durchgeführt. Die vom Kongresszentrum in Rechnung gestellten Kosten zahlte die Goal AG mit Sitz in der Schweiz. Im Jahr 2020 verpflichtete dann der Präsident des Deutschen Bundestags die AfD zur Zahlung, weil die Goal AG nicht der wahre Spender sei – und es sich daher um eine anonyme Spende handele. Wegen des damit verbundenen Verstoßes gegen das Spendenannahmeverbot im PartG verlangte der Präsident die dreifache Höhe. (…) Die Übernahme der Veranstaltungskosten durch Dritte sei eine geldwerte Zuwendung an die Partei – ungeachtet der Frage, ob damit eine rechtliche Verbindlichkeit von Pretzell oder der EKR erfüllt worden sei. Der Kongress sei nämlich der Partei zurechenbar (…) Zudem habe es sich um eine unzulässige Spende gehandelt, weil der Name des wahren Spenders nicht bekannt gewesen sei. Zudem sei sie nicht unverzüglich an den Präsidenten des Deutschen Bundestags weitergeleitet worden