Das Amtsgericht sieht in dem heute 36-Jährigen zweifelsfrei einen der Randalierer vom 11. Januar 2016. Der JVA-Beamte wurde Anfang Februar verurteilt. Jetzt legt er Berufung ein. Genauso wie auch die Staatsanwaltschaft. Sechs Jahre nach den Neonazi-Krawallen im Leipziger Stadtteil Connewitz geht die juristische Aufarbeitung um die Beteiligung eines JVA-Beamten in die zweite Runde. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung haben Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts eingelegt, wie ein Gerichtssprecher am Montag auf Anfrage mitteilte. Der suspendierte JVA-Beamte war am 4. Februar wegen schweren Landfriedensbruchs verurteilt worden. Der heute 36-Jährige erhielt vor dem Amtsgericht Leipzig eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Es bestünden keinerlei Zweifel, dass der Angeklagte Teil der Randalierer gewesen sei, hatte die Richterin in ihrer Begründung betont.