Das sächsische Justizministerium will einen neuen Weg gefunden haben, den AfD-Politiker und Richter nie mehr in die Justiz zurückkehren zu lassen. Er soll in den Ruhestand versetzt werden, um eine Beeinträchtigung der Rechtspflege abzuwenden. Das sächsisches Justizministerium will eine Lösung gefunden haben, um die Rückkehr von Jens Maier in die Justiz zu verhindern. Der frühere AfD-Bundestagsabgeordnete und Richter Jens Maier wird zunächst ab dem 14. März 2022 dem Amtsgericht Dippoldiswalde als Richter zugewiesen, das teilte das Justizministerium am Samstagmorgen mit. Damit werde sein Anspruch auf Rückführung aus dem Abgeordnetengesetz erfüllt, so das Ministerium. Gleichzeitig werde das Ministerium beim Richterdienstgericht in Leipzig den Antrag stellen, Maier zur Abwehr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der Rechtspflege ab dem 14. März 2022 vorläufig die Führung der Amtsgeschäfte zu untersagen. Nach rechtskräftiger gerichtlicher Zustimmung soll er schließlich in den Ruhestand versetzt werden.
Gestützt werde der Antrag auf Tatsachen außerhalb der richterlichen Tätigkeit des früheren Abgeordneten und soll dem Schutz der Rechtspflege dienen. Unter anderem soll die Einstufung des Betroffenen als rechtsextrem durch den Sächsischen Verfassungsschutz von Bedeutung sein. Dazu will das Justizministerium auf § 31 Deutsches Richtergesetz (DRiG) zurückgreifen: “Ein Richter auf Lebenszeit oder ein Richter auf Zeit kann (…) in den Ruhestand versetzt werden, wenn Tatsachen außerhalb seiner richterlichen Tätigkeit eine Maßnahme dieser Art zwingend gebieten, um eine schwere Beeinträchtigung der Rechtspflege abzuwenden.”
siehe auch: Sachsen will AfD-Richter in den Ruhestand versetzen. Der ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete Maier, der vom Verfassungsschutz als rechtsextrem bezeichnet wird, will wieder als Richter arbeiten. Das versucht die sächsische Justizministerin auf mehreren Wegen zu verhindern. Sachsen wehrt sich auf rechtlichem Wege gegen eine Weiterbeschäftigung des AfD-Politikers Jens Maier als Richter im Freistaat. Dem 60-Jährigen seien am Freitag zwei Schreiben übermittelt worden, teilte die sächsische Justizministerin Katja Meier (Grüne) mit. “Zum einen wird Herr Maier mit Wirkung vom 14. März 2022 in den Richterdienst als Amtsrichter am Amtsgericht Dippoldiswalde zurückgeführt.” Damit erfülle man den Rückführungsanspruch, den er als ehemaliger Abgeordneter nach dem Gesetz habe. Parallel dazu sei beim Landgericht Leipzig – beim dortigen Dienstgericht für Richter – beantragt worden, Maier in den Ruhestand nach Paragraf 31 des Richtergesetzes zu versetzen. “Zudem habe ich einen Eilantrag beim Dienstgericht für Richter gestellt, Herrn Maier ab dem Zeitpunkt seiner Rückkehr in den Dienst die Führung der Amtsgeschäfte vorläufig zu untersagen”, sagte die Justizministerin.