Die Grünenpolitikerin ist immer wieder Ziel von Beleidigungen im Netz. Nun hat sie vor dem Bundesverfassungsgericht einen Erfolg errungen, der auch die Social-Media-Konzerne unter Druck setzen dürfte. Facebook muss Daten von Nutzerinnen und Nutzern, die Renate Künast im Netz beleidigt haben, an die Grünenpolitikerin herausgeben. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einer am Dienstag verkündeten Entscheidung festgestellt und damit die Entscheidung Berliner Zivilgerichte aufgehoben. Künast hatte in einem vorherigen Verfahren in insgesamt 22 Facebook-Kommentaren Beleidigungen gesehen und wollte von Facebook die Daten der Verfasser bekommen, damit sie gegen diese gerichtlich vorgehen kann. Dabei ging es um Äußerungen wie »Gehirn-Amputiert« und »Pädophilen-Trulla« oder andere, heftigere sexistische Beleidigungen. Zwei Berliner Gerichte sahen nur in zwölf Äußerungen strafbare Äußerungen. Das Bundesverfassungsgericht wertete nun alle 22 als beleidigend.
Das Bundesverfassungsgericht sagte zu den Berliner Entscheidungen nun, dass diese »unter Verkennung von Bedeutung und Tragweite des Persönlichkeitsrechts die verfassungsrechtlich erforderliche Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit und dem Persönlichkeitsrecht unterlassen« hätten. Empörung über Berliner Urteil Zuvor hatte das Berliner Landgericht entschieden, dass Renate Künast wüste Beschimpfungen auf Facebook hinnehmen müsse. Das Urteil hatte für Empörung gesorgt und wurde später teilweise korrigiert. Auf Facebook und Twitter kommentierten Nutzer mit »Stück Scheiße« und noch übleren Äußerungen unter einem angeblichen Zitat von Künast, welches ein Rechtsextremist wiederholt gepostet hatte. Bereits im Verfahren vor dem Berliner Landgericht ging es Künast darum, von Facebook Daten dieser Nutzer zu bekommen. Das Unternehmen wollte die personenbezogenen Daten der Facebook-Kommentatoren nicht herausgeben. Unterstützt wurde Renate Künast in allen Verfahren von der Betroffenenorganisation »Hate Aid«.
via spiegel: Bundesverfassungsgericht – Facebook muss Daten von Hetzern an Renate Künast geben
siehe auch: Hate Speech: Renate Künast mit Verfassungsklage erfolgreich. Im Kampf gegen Hasskommentare auf Facebook hat die Grünen-Politikerin Renate Künast vor dem Bundesverfassungsgericht einen wichtigen Erfolg erzielt. Im Kampf gegen wüste Beschimpfungen auf Facebook hat die Grünen-Politikerin Renate Künast vor dem Bundesverfassungsgericht einen wichtigen Erfolg erzielt. Die Karlsruher Richterinnen und Richter hoben Entscheidungen der Berliner Zivilgerichte auf, wie sie am Mittwoch mitteilten. Diese verletzten die Klägerin in ihrem Persönlichkeitsrecht. (Az. 1 BvR 1073/20); Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen fachgerichtliche Versagung der Auskunft über Bestandsdaten gegenüber einer Social Media Plattform. 1 BvR 1073/20. Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts Entscheidungen von Fachgerichten aufgehoben, mit denen der Beschwerdeführerin die notwendige gerichtliche Anordnung zur Auskunft über Bestandsdaten gegenüber einer Social Media Plattform versagt wurden. Die Beschwerdeführerin möchte vor den Fachgerichten erreichen, dass eine Social Media Plattform die bei ihr vorhandenen personenbezogenen Daten über mehrere Nutzer herausgibt, die auf der Plattform Kommentare über die Beschwerdeführerin getätigt haben. Die Fachgerichte stuften im Ergebnis lediglich 12 der 22 im Ausgangsverfahren gegenständlichen Kommentare als strafbare Beleidigungen ein und gestatteten die Beauskunftung über die bei der Social Media Plattform vorhandenen Bestandsdaten. Im Übrigen wurde eine Beauskunftung abgelehnt. Die Entscheidungen verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG, soweit sie die Anordnung hinsichtlich der zehn verbliebenen Kommentare versagt haben. Die Fachgerichte haben unter Verkennung von Bedeutung und Tragweite des Persönlichkeitsrechts die verfassungsrechtlich erforderliche Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit und dem Persönlichkeitsrecht unterlassen.
