Die Versammlungsbehörde verbietet eine „Querdenken“-Demonstration in der Frankfurter Innenstadt, zu der 1500 Menschen erwartet wurden. Die Versammlungsbehörde im Frankfurter Ordnungsamt hat eine für Samstag (11.12.2021) angemeldete Versammlung gegen die Corona-Maßnahmen in Hessen* untersagt. Das geht aus einer Verfügung von Donnerstag (09.12.2021) hervor. Angemeldet waren ein Demonstrationszug sowie Kundgebungen in Frankfurt* mit 1500 erwarteten Teilnehmenden. Unter dem Motto „Schutz der Kinder vor der Corona*-Schutzimpfung“ wollten die Demonstrierenden von 15 bis 20.30 Uhr durch die Frankfurter Innenstadt ziehen. Bereits am Dienstag (07.12.2021) hatte das Ordnungsamt vier angemeldete Demonstrationszüge derselben Anmelderin untersagt. Grund hierfür waren umfangreiche Auflagenverstöße vorhergehender, inhaltlich identischer Versammlungen in Frankfurt, die die Frau schon in der Vergangenheit angemeldet hatte. So wurde speziell bei der Demonstration am Samstag (04.12.2021)* festgestellt, dass sich circa 50 Prozent der Teilnehmerinnen und Teilnehmer nicht an die Auflagen hielten, die das Ordnungsamt verfügt hatte. Vorgeschrieben waren Mindestabstände und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Wegen dieser erheblichen und fortgesetzten Auflagenverstöße wurde diese Versammlung letztlich durch die Polizei aufgelöst, teilt das Ordnungsamt mit. (…) Die Versammlungsbehörde geht laut eigener Aussage davon aus, dass die Anmelderin der Versammlung „weder willens noch in der Lage ist, die Einhaltung der absolut elementaren Hygieneregeln, wie das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und der Einhaltung der Mindestabstände, sicherzustellen“.