Jura-#Referendar in #Sachsen: “Der III. Weg”-Akti­vist darf Voll­ju­rist werden – #schauhin

Sachsen will seit 2021 mit einem neuen Gesetz Verfassungsfeinde von der juristischen Ausbildung abhalten – und schon bekommt das Land es mit einem Grenzfall zu tun. Den hat nun der Verfassungsgerichtshof entschieden. Ein Mitglied der rechtsextremen Kleinstpartei “Der III. Weg” und Ex-NPD-Funktionär muss in Sachsen zum Jura-Referendariat zugelassen werden, das entschied der Verfassungsgerichtshof (VerfGH) in Leipzig in einem Eilverfahren (Beschluss v. 04.11.2021, Az. Vf. 96-IV-21). In dem fünf-seitigen Beschluss, der LTO vorliegt, wird angeordnet, den Juristen “unverzüglich rückwirkend” zu November einzustellen. Damit ist es ihm vorläufig möglich, seine juristische Ausbildung fortzusetzen und sich für eine Stelle als Richter, Staatsanwalt oder Rechtsanwalt zu qualifizieren.  Die Partei “Der III. Weg” ist nicht verboten, wird aber vom Verfassungsschutz beobachtet. Dieser attestiert ihr eine “fundamental ablehnende Haltung gegenüber dem demokratischen Rechtsstaat”. Das Bundesamt für Verfassungsschutz geht von rund 600 Mitgliedern aus, ein Sechstel im Vergleich zur Mitgliederzahl der NPD. “Der III. Weg” gilt auch als Auffangbecken für Neonazis, die Mitglieder verbotener Organisationen waren. Sachsen beschloss 2021 strengere Zugangsregeln für das Referendariat Laut der Gerichtsdokumente wurde der Jurist bislang zweimal strafrechtlich verurteilt, einmal 2013 wegen Betrugs, und wenig später für einen Verstoß gegen das bayerische Versammlungsgesetz. Bei der Partei “Der III. Weg” ist er weiterhin politisch aktiv. Zuvor war er für die NPD politisch tätig und gehörte einer dem verbotenen “Freien Netz Süd” zuzurechnenden Kameradschaft an. 2020 bestand er die Erste Juristische Prüfung in Bayern und bewarb sich dort um einen Referendariatsplatz. Zu dieser Zeit war er noch für den “Der III. Weg” aktiv, war Versammlungsleiter, Redner und Anmelder eines Info-Standes. Seine Bewerbung fürs Referendariat wurde abgelehnt.
Dagegen ließ der Mann sozusagen keine Rechtsschutzmöglichkeit ungenutzt, sein Fall beschäftigte das Verwaltungsgericht, den Bayerischen Verwaltungsgerichthof und schließlich das Bundesverfassungsgericht. Er blieb ohne Erfolg und bewarb sich Ende 2020 im Nachbarbundesland Thüringen. Auch hier wurde er abgelehnt, auch hier blieb sein Gang durch die Instanzen erfolglos. Parallel hatte er sich aber auch in Sachsen beworben. Das zuständige Oberlandesgericht (OLG) Dresden lehnte seinen Antrag für mehrere Einstellungstermine hintereinander ab, es hielt den Bewerber wegen seiner strafrechtlichen Verurteilungen für ungeeignet. Außerdem sei davon auszugehen, dass er die freiheitliche demokratische Grundordnung in strafbarer Weise bekämpfe. Damit bezog sich das OLG auf eine in 2021 neu geschaffene Gesetzesregelung.

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